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Prozess Schäftlarn in Oberbayern

S-Bahn-Unglück in Schäftlarn: Plädoyers und Urteil erwartet

  • Veröffentlicht: 07.03.2024
  • 11:43 Uhr
  • Nicole Sauer

Video: Redakteurin Susanna Eppensteiner

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Im Prozess um das tödliche S-Bahn-Unglück im oberbayerischen Schäftlarn werden heute vor dem Amtsgericht München die Plädoyers und das Urteil erwartet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prozess um das tödliche S-Bahn-Unglück im oberbayerischen Schäftlarn werden am Donnerstag vor dem Amtsgericht München die Plädoyers und das Urteil erwartet.

  • Angeklagt ist ein 56 Jahre alter Lokführer.

  • Sein Zug kollidierte in der Folge mit einer entgegenkommenden S-Bahn.

  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 51 Fällen sowie vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor.

Urteil soll heute fallen

Im Prozess um das tödliche S-Bahn-Unglück im oberbayerischen Schäftlarn werden am Donnerstag (09.30 Uhr) vor dem Amtsgericht München die Plädoyers und das Urteil erwartet. Angeklagt ist ein 56 Jahre alter Lokführer. Er hatte am 14. Februar 2022 den Ermittlungen zufolge ein rotes Signal und Vorschriften missachtet. Sein Zug kollidierte in der Folge mit einer entgegenkommenden S-Bahn.

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Angeklagter nimmt Schuld auf sich

Der Mann hatte in dem Verfahren angegeben, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Zugleich nahm er die Schuld auf sich. Es sei ihm unerklärlich, dass er solche Fehler machen konnte, sagte er zum Auftakt des Prozesses im Februar vor dem Schöffengericht. Es tue ihm alles so leid, sagte der Mann, der immer wieder mit den Tränen kämpfte.

Fahrlässige Tötung vorgeworfen

Bei dem Zusammenstoß der beiden Bahnen am Valentinstag 2022 gegen 16.35 Uhr mitten im Berufsverkehr war ein 24 Jahre alter Mann getötet worden. Dutzende Menschen wurden verletzt, darunter auch der angeklagte Triebfahrzeugführer und sein Kollege aus der entgegenkommenden S-Bahn.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 51 Fällen sowie vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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