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Polizist könnte Beamtenstatus verlieren

Schuss vor FCA-Stadion: Urteil gegen Polizisten

  • Veröffentlicht: 22.08.2024
  • 16:38 Uhr
  • Viola Haas

Video: Redakteurin Antonia Raab

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Schuss beim Heimspiel des FC Augsburgs - ein Polizist hatte vergangenes Jahr seine Dienstwaffe gezogen. Ein Kollege wurde dabei fast getroffen. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Heimspiel des FC Augsburg hatte ein Polizist vor rund einem Jahr seine Dienstwaffe in einem Polizeibus gezogen.

  • Ein Beamter in dem Bus wurde beinahe getroffen. Vier Polizisten erlitten Knalltraumata.

  • Jetzt ist das Urteil gegen den 28-Jährigen vor dem Landgericht Augsburg gefallen.

  • Wenn das verhängte Urteil rechtskräftig wird, verliert der Polizist seinen Beamtenstatus.

Inhalt

  • 28-jähriger Polizist verurteilt
  • Vier Beamte mit Knalltraumata
  • Verlust des Beamtenstatus droht
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28-jähriger Polizist verurteilt

Weil er bei einer Wasserschlacht mit seiner Dienstwaffe in einen Polizeibus geschossen hat, ist ein 28 Jahre alter Polizist vom Landgericht Augsburg verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung.

Vier Beamte mit Knalltraumata

Das Projektil hatte bei dem Vorfall im August 2023 einen Polizisten in einem Mannschaftsbus nur um Haaresbreite verfehlt und eine Scheibe durchschlagen. Vier Beamte in dem Bus erlitten Knalltraumata.

Der Mann hatte angegeben, er könne sich nicht erklären, warum er geschossen hatte und gab beim Start des Prozesses zunächst an, zu vermuten, er habe wegen der zahlreichen Schießtrainings im Rahmen seiner Ausbildung reflexartig reagiert. Das Gericht glaubte diese Schilderung nicht und entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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Verlust des Beamtenstatus droht

Die Verteidigung des Polizisten hatte eine Strafe von unter einem Jahr auf Bewährung gefordert - und das aus gutem Grund. Wenn nämlich das verhängte Urteil rechtskräftig wird, verliert der junge Mann seinen Beamtenstatus und kann nicht mehr als Polizist arbeiten.

Bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend, wie ein Gerichtssprecher ausführte. Bleibt sie unter einem Jahr, gibt es im Beamtenrecht noch einen Spielraum und die zumindest theoretische Chance darauf, den Job weiter auszuführen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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