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Abschaffung des Solidaritätszuschlags?

Soli-Urteil: Bayern enttäuscht über Entscheidung

  • Veröffentlicht: 26.03.2025
  • 16:52 Uhr
  • Nicole Sauer
Florian Toncar und Katja Hessel (beide FDP) warten im Bundesverfassungsgericht im Sitzungssaal als Beschwerdeführer auf den Beginn der mündlichen Verhandlung in Sachen Solidaritätszuschlag.
Florian Toncar und Katja Hessel (beide FDP) warten im Bundesverfassungsgericht im Sitzungssaal als Beschwerdeführer auf den Beginn der mündlichen Verhandlung in Sachen Solidaritätszuschlag. © Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Der umstrittene Soli ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Umgehend kommt aus München dennoch eine Forderung, die eine andere Stoßrichtung hat.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Freistaat Bayern hat enttäuscht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags reagiert.

  • Albert Füracker (CSU) forderte daher einen politischen Fahrplan zum vollständigen Abbau des Solis.

  • Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht im Streit um die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern abgewiesen.

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Bayern enttäuscht über Urteil

Der Freistaat Bayern hat enttäuscht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags reagiert. "Auch wenn nun Rechtssicherheit herrscht: Ein enttäuschendes Ergebnis", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Trotz des Richterspruchs bleibe es "bayerisches Ziel, die Sonderbelastung Soli möglichst bald, endgültig und vollständig abzuschaffen".

Füracker: "Über 30 Jahre Soli sind genug"

Füracker forderte daher einen politischen Fahrplan zum vollständigen Abbau des Solis. "Über 30 Jahre Soli sind genug." Insbesondere die Wirtschaft werde von diesem Urteil sehr belastet, der Soli sei eine Art Unternehmensteuer-plus. "Deutschland braucht in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten Investitionsanreize und eine international wettbewerbsfähige Unternehmensteuerbelastung. Nur mit einem attraktiven Wirtschaftsstandort Deutschland schaffen wir die Voraussetzungen zum Erhalt unseres Wohlstands."

Umso wichtiger sei es jetzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen, die Steuerbelastung für Unternehmen deutlich zu senken.

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Karlsruher Richter weisen Verfassungsbeschwerde ab

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht im Streit um die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern abgewiesen. Der Bund verzeichne weiterhin einen durch die Wiedervereinigung bedingten zusätzlichen Finanzbedarf, so das Gericht (Az. 2 BvR 1505/20). Eine solche Ergänzungsabgabe dürfe jedoch nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, betonte der Senat. Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt.

Hätten die Karlsruher Richterinnen und Richter gegen den Soli entschieden, hätte das für den Bundeshaushalt wohl schwere Konsequenzen gehabt. Denn für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant - die dann womöglich hätten wegfallen müssen.

Finanzbedarf durch Deutsche Einheit?

Die FDP-Beschwerdeführer hatten argumentiert, der mit den Kosten für die Wiedervereinigung begründete Zuschlag sei mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden. Die FDP-Politiker kritisierten zudem, dass durch den Soli Bezieher unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt würden. Auch dies wies das Gericht zurück. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege nicht vor.

Seit 2021 müssen nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger den Solidaritätszuschlag zahlen, für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er damals abgeschafft.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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