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Bundespolizei verbietet Messer

Strengere Kontrollen an bayerischen Bahnhöfen: Waffenverbot zur Vorweihnachtszeit verschärft

  • Veröffentlicht: 22.11.2024
  • 13:45 Uhr
  • Nicole Sauer
Ein Bundespolizist steht am Hauptbahnhof München an einer S-Bahn.
Ein Bundespolizist steht am Hauptbahnhof München an einer S-Bahn. © Sven Hoppe/dpa

Die Bundespolizei München verschärft vor Weihnachten das Waffenverbot an acht bayerischen Bahnhöfen und einigen Münchener S-Bahn-Haltestellen. Was bedeutet das für Bahnreisende?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundespolizei München verschärft in der Vorweihnachtszeit das Waffenverbot an großen bayerischen Bahnhöfen.

  • Diese Maßnahme gilt von morgen bis Weihnachten an Hauptbahnhöfen in Städten wie München, Nürnberg und Würzburg sowie bestimmten S-Bahn-Haltestellen.

  • Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl zu erhöhen und präventiv gegen Gewalttaten vorzugehen, wobei kontrollierte Gegenstände sichergestellt und bei Bedarf Geldstrafen verhängt werden können.

Inhalt

  • Strengere Waffenregelungen in der Vorweihnachtszeit
  • Sicherheitsgefühl soll erhöht werden
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Strengere Waffenregelungen in der Vorweihnachtszeit

Die Bundespolizei München verschärft in der Vorweihnachtszeit an acht großen bayerischen Bahnhöfen und einigen Münchener S-Bahn-Haltestellen das Waffenverbot. Darunter fallen teils auch alltägliche Gegenstände, wie aus einer der erlassenen Allgemeinverfügung hervorgeht.

Neben Messern jeder Größe sind an den Hauptbahnhöfen Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg ab Ende November bis kurz vor den Weihnachtsfeiertagen auch Scheren, Handwerkzeuge, Hackwerkzeuge, Teppichmesser, Steigeisen, Eispickel sowie alle anderen Stichwaffen verboten.

Betroffen sind in München außerdem der Ostbahnhof, der Bahnhof Pasing sowie S-Bahn-Haltestellen am Hauptbahnhof, Marienplatz und Karlsplatz (Stachus).

Sicherheitsgefühl soll erhöht werden

"Wir wollen so das Sicherheitsgefühl in der Vorweihnachtszeit erhöhen und Gewalttaten präventiv entgegenwirken. Der Termin orientiert sich an den Weihnachtsmärkten vor Ort", sagt ein Sprecher der Bundespolizei. Das erweiterte Verbot ermögliche den Beamten, gezielt zu kontrollieren, ob Menschen gefährliche Gegenstände dabeihaben, die sonst nicht unter das Waffengesetz fallen. Es sei bereits während der Fußball-EM erprobt worden.

Die temporär verbotenen Gegenstände könnten im Falle einer Kontrolle sichergestellt und eine Geldstrafe verhängt werden, heißt es vonseiten der Bundespolizei. "Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die ein Interesse daran nachweisen können, die Gegenstände mitzuführen", sagt der Polizeisprecher. Darunter falle etwa ein Handwerker, der bei einer Reise seinen Werkzeugkoffer dabeihat. Auch Plastik- oder Holzmesser seien von der Regelung ausgenommen.

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