Schleuserunfall in Oberbayern
Tödlicher Unfall von Schleuserfahrzeug: Anklage gegen drei Verdächtige
- Veröffentlicht: 16.07.2024
- 16:08 Uhr
- Chiara Damnitz
Neun Monate nach einem tödlichen Unfall mit einem Schleuserfahrzeug auf der Autobahn 94 in Oberbayern hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen drei mutmaßliche Organisatoren der Fahrt erhoben.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Schleuserfahrzeug war im Oktober 2023 bei der Flucht vor der Polizei auf der Autobahn 94 in Oberbayern verunglückt. Sieben Insassen starben.
Drei Männer organisierten die Schleusung gemeinsam mit dem Fahrer als sogenannte "Scouts".
Scoutfahrer helfen dem Fahrer dabei Polizeikontrollen an den Grenzen zu vermeiden.
Anders als der Fahrer handelten sie nicht mit Tötungsvorwurf. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet "Einschleusen mit Todesfolge".
Anklage gegen mutmaßliche Organisatoren
Neun Monate nach einem tödlichen Unfall mit einem Schleuserfahrzeug auf der Autobahn 94 in Oberbayern hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen drei mutmaßliche Organisatoren der Fahrt erhoben. Der Vorwurf lautet auf Einschleusen mit Todesfolge, wie die Behörde mitteilte. Die drei Männer, die zur Tatzeit im Oktober 2023 17, 22 und 23 Jahre alt waren, befinden sich in Untersuchungshaft. Nun muss die Jugendkammer am Landgericht Traunstein über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Sieben Menschen sterben bei Flucht vor Polizei
Auf der Flucht vor der Polizei war der damals 24 Jahre alte Fahrer des Kleinbusses verunglückt. Das Fahrzeug war mit 23 Menschen völlig überfüllt. Sieben Insassen kamen ums Leben, darunter ein sechsjähriges Kind. Mehrere Personen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Ein Mann befindet sich nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft aufgrund eines bleibenden Hirnschadens weiterhin in Lebensgefahr.
Gegen den Fahrer, der einen Armbruch erlitten hatte, dauern die Ermittlungen an. Ihm liegt laut Staatsanwaltschaft siebenfacher Mord zur Last.
Drei Männer verdächtig als "Scoutfahrer"
Die drei jetzt Angeschuldigten seien dringend verdächtig, die Schleusung als sogenannte "Scoutfahrer" gemeinsam mit dem Fahrer organisiert und durchgeführt zu haben. "Scoutfahrer" organisieren den Angaben nach Schleusungen und begleiten mit anderen Autos das eigentliche Schleuserfahrzeug. Sie kundschaften aus, wo Polizeikontrollen stattfinden, und leiten den Schleuserfahrer dann über andere Routen.
Die drei Männer sollen den Fahrer für 300 Euro je geschleuster Person angeworben haben. Ihnen sei bekannt gewesen, dass der Kleinbus überfüllt gewesen sei, nicht ausreichend Sicherheitsgurte vorhanden gewesen seien und im Falle eines Unfalls die geschleusten Personen schwerste oder tödliche Verletzungen erleiden würden, so die Anklagebehörde.
Fahrzeug bis zu 180 km/h beschleunigt
Am Tattag hätten die Scouts Polizeikontrollen am Grenzübergang Simbach entdeckt und den Fahrer des Kleinbusses zum Grenzübergang Burghausen gelotst haben. Als der Fahrer feststellte, dass ihn Polizeibeamte bemerkt hatten, habe er nach einem Telefonat mit den Scouts Gas gegeben und sein Fahrzeug auf bis zu 180 Stundenkilometer beschleunigt. Damit habe sich der Mann einer Fahrzeugkontrolle entziehen wollen.
Bei der Einfahrt in die Autobahnausfahrt Waldkraiburg/Ampfing mit einem Tempo von etwa 150 durchbrach das Fahrzeug eine Leitplanke und überschlug sich.
Scouts handelten nicht mit Tötungsvorsatz?
Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Scouts - anders als der Fahrer - nicht mit Tötungsvorsatz handelten und sich insofern des Einschleusens mit Todesfolge schuldig gemacht haben.
Die drei Männer seien von Januar an zunächst in Österreich in Auslieferungshaft gesessen, ehe sie in bayerische Justizvollzugsanstalten gebracht wurden. Oberstaatsanwalt Martin Freudling zufolge bewährte sich die neue Spezialabteilung für grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Traunstein. "Mittlerweile gelingt es uns, in mehr als der Hälfte aller Schleusungsdelikte Hintermänner oder weitere Täter und weitere Schleuserfahrten der Täter zu ermitteln und strafrechtlich zu ahnden."
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- Verwendete Quelle:
- Nachrichtenagentur (dpa)