Vorwurf der Befangenheit gegen Richter
Körperverletzung und Beleidigung: Urteil gegen Boateng aufgehoben
- Aktualisiert: 21.09.2023
- 20:06 Uhr
- Sara Ritterbach
Wurde Jérôme Boateng zu Unrecht wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt? Das Oberste Landesgericht hat heute die Verurteilung des ehemaligen FC Bayern Spielers aufgehoben. Der Fall wird jetzt neu verhandelt.
Das Wichtigste in Kürze
Im Oktober vergangenen Jahres wurde Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt.
Wegen eines Verfahrensfehler hat das Oberste Landesgericht heute das Urteil aufgehoben.
Das Verfahren beginnt jetzt wieder ganz von vorne.
Vorwurf an Boateng
Boateng wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin in einem Karibik Urlaub angegriffen zu haben. Seit drei Jahren streiten sie darüber vor Gericht. In zweiter Instanz wurde der Fußballer dafür im Oktober vergangenen Jahres vom Landgericht München I zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt – insgesamt 1,2 Millionen Euro.
Die Verurteilung wegen Körperverletzung und Beleidigung hat das oberste bayerische Landesgericht heute aufgehoben.
Aufhebung des Urteils im Fall
Die Verteidigung hatte einen Antrag auf Befangenheit gegen den vorsitzenden Richter gestellt. Dieser wurde abgelehnt. An der Entscheidung war allerdings der Richter selbst involviert.
Das war ein durchgreifender Verfahrensfehler, der zur Aufhebung des Urteils führen musste, sagte Gerichtssprecher Laurent Lafleur gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Boateng könnte härtere Strafe bekommen
Nicht alle Entscheidungen fielen zugunsten Boatengs aus: Auch der Revision von Staatsanwaltschaft und Boatengs Ex-Freundin, die als Nebenklägerin in dem Verfahren auftritt, gab das Revisionsgericht statt.
Carolin Lütcke, die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, zeigte sich daher ebenso erleichtert. Sie sieht die Chance, dass Boateng in einem weiteren Verfahren zu einer härteren Strafe verurteilt wird.
Prozess zieht sich
Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage geht davon aus, dass Boateng eine Kühltasche beziehungsweise ein Windlicht in Richtung der Angeklagten warf. Sollte sich das bestätigen, ändert sich der Straftatbestand von Körperverletzung in gefährliche Körperverletzung - dann gilt ein höherer Strafrahmen. Bei gefährlicher Körperverletzung stehe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten aufwärts im Raum, sagte Carolin Lütcke gegenüber der dpa.
Mit der Entscheidung des Gerichts zieht sich der Rechtsstreit jetzt weiter in die Länge. Das Verfahren beginnt jetzt wieder ganz von vorne. Neue Richterinnen und Richter müssen die Beweise bewerten. Wann die neue Verhandlung stattfinden wird, ist laut Gerichtsangaben noch nicht absehbar.
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- Verwendete Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa