Messerangriff auf zwei Muslime
Verfahren um Münchner Messerangriff: Beschuldigter war alkohol- und tablettenabhängig
- Veröffentlicht: 12.03.2025
- 13:37 Uhr
- Chiara Damnitz
Ein Messerangriff auf zwei Männer mitten am Tag in einer Einkaufsstraße in München sorgt im Juli 2024 für großes Aufsehen. Nun ist die Tat ein Fall fürs Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
Der Beschuldigte im Prozess um einen Messerangriff auf zwei Muslime in München soll alkohol- und tablettenabhängig gewesen sein.
Bei dem Angriff am 23. Juli 2024 wurden zwei Männer im Oberkörper- und Halsbereich mit einem Messer verletzt.
Die Generalstaatsanwaltschaft verdächtigt den 41-Jährigen des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung, hält ihn aber für schuldunfähig.
Beschuldigter war alkohol- und tablettenabhängig
Im Gerichtsverfahren um einen Messerangriff auf zwei Muslime in München hat ein psychiatrischer Sachverständiger von der Alkohol- und Tablettenabhängigkeit des Beschuldigten berichtet. Der Mann habe nach eigenen Angaben über den Tag verteilt 12 halbe Bier getrunken, sagte der Sachverständige zu Beginn des Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht München I. Der beschuldigte 41-Jährige wollte sich nicht äußern.
Angriff auf 18 und 25 Jahre alten Männer
Die Generalstaatsanwaltschaft verdächtigt den 41-Jährigen des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung, hält ihn aber für schuldunfähig und spricht von einer akuten paranoiden Schizophrenie. Der Beschuldigte sei zum Zeitpunkt des Angriffs von dem Gedanken beherrscht gewesen, Deutschland müsse von Muslimen befreit werden, heißt es in ihrem Antrag. Auch von antisemitischem Gedankengut ist die Rede. Er habe sich gezwungen gesehen, selbst einzuschreiten, um Deutschland zu retten.
Bei dem Angriff am 23. Juli 2024 wurden zwei Männer im Oberkörper- und Halsbereich mit einem Messer verletzt. Wenig später konnte die Polizei den Tatverdächtigen festnehmen. Das Amtsgericht München ordnete seine vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Sicherungsverfahren statt Anklage
Für das Verfahren hat das Landgericht München I bis Mitte April insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt. Wegen der Schuldunfähigkeit des 41-Jährigen verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf eine Anklage mit dem Ziel einer Strafe, sondern beantragte ein Sicherungsverfahren. An dessen Ende könnte die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik stehen.
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- Verwendete Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa