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Urteil fällt im Prozess

Vermieterin in Regensburg ermordet: Urteil gegen 53-Jährigen

  • Veröffentlicht: 18.12.2023
  • 15:44 Uhr
  • Nicole Sauer
Article Image Media
© Armin Weigel/dpa

Mord in Regensburg - nach einem Streit ersticht ein Mann seine 79 Jahre alte Vermieterin. Die beiden wohnten in der Doppelhaushälfte der Frau. Jetzt ist der Angeklagte verurteilt worden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 53-Jähriger wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

  • Bei einem Streit hatte der Untermieter seine Vermieterin erstochen und deren Enkelin verletzt.

  • Vor Gericht legte der Mann ein Geständnis ab und bereute seine Tat.

Verurteilung zu lebenslanger Haft

Ein 53 Jahre alter Mann hat in Regensburg seine Vermieterin getötet und ist dafür zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden.

Die Strafkammer sah am Montag die Mordmerkmale der Heimücke und niedrigen Beweggründe als gegeben an. Zudem legte ihm Vorsitzender Richter Thomas Polnik gefährliche Körperverletzung zur Last, da der Mann nach der Messerattacke auf die Vermieterin auch deren Enkelin verletzt hatte.

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Untermieter erstach Vermieterin

20 Jahre lang wohnte der 53-Jährige in Regensburg als Untermieter in der Doppelhaushälfte der Seniorin - und zwar gemeinsam mit ihr. Der Mann lebte im Dachgeschoss.

Im März erstach er die Frau nach einem Streit. Es waren inzwischen nacheinander auch zwei Enkelinnen der Vermieterin in das Haus eingezogen.

Täter drohte mit Prügeln

Zwischen den drei Frauen und dem Mieter kam es in der Folge immer wieder zu Reibereien. Er habe schon länger befürchtet gehabt, dass bei ihm bald die Sicherung fallen würde, sagte der Mann den Ermittlern gegenüber.

Das Verhalten der Enkelinnen passte ihm nicht, mehrfach drohte er mit Prügeln. Der Mann habe sich in den Annehmlichkeiten seines Mietverhältnisses gestört gefühlt, sagte der Vorsitzende Richter. Das sei ein egoistisches Motiv gewesen.

Die Bindung zu seiner Vermieterin sei gut, aber rein funktional gewesen. Er habe sich Wein aus dem Keller holen und gegen Gebühr die Waschmaschine nutzen dürfen, im Gegenzug half er der Frau bei technischen Problemen, bei der Gartenarbeit oder mit dem Hund.

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Täter legt Geständnis ab 

Am Tattag habe der Mieter sich einmal mehr über die Enkelinnen geärgert und damit gedroht, auszuziehen und den Hund mitzunehmen, was die Vermieterin nicht ernst genommen habe. Daraufhin habe der Mann ein Messer geholt und damit die Vermieterin, die sich mit den Enkelinnen gemeinsam in einem Zimmer aufhielt, in Tötungsabsicht und zielgerichtet mit einem Stich ins Herz getötet, so der Richter.

Danach griff er eine der Enkelinnen an, die verletzt wurde und dauerhaft körperliche Beeinträchtigungen erlitt. Die junge Frau habe ihn nach einem Gerangel zum Aufgeben überreden können. Nach der Tat setzte zunächst die zweite Enkelin einen Polizeinotruf ab, wenig später rief auch der Täter bei der Polizei an und stellte sich.

Er habe den größten Fehler seines Lebens begangen, sagte er den Beamten später. Vor Gericht legte der Mann ein Geständnis ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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