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Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Zu viel Macht für Bayerns Polizei? Gericht prüft Polizeiaufgabengesetz

  • Veröffentlicht: 29.01.2025
  • 17:06 Uhr
  • Lasse Wildner
Eine Hand hält Handschellen vor einen Streifenwagen der Polizei.
Eine Hand hält Handschellen vor einen Streifenwagen der Polizei. © David Inderlied/dpa

Wann und wie sehr darf die Polizei ins Leben von Menschen eingreifen, um für Sicherheit zu sorgen, wie konkret muss eine Gefahr sein? Darüber gibt es seit Jahren Streit. Nun naht die Entscheidung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will am 13. März seine Entscheidung zum Polizeiaufgabengesetz verkünden.

  • Das Urteil, ob ein umstrittener Kernpunkt des Gesetzes verfassungsgemäß ist, wird seit langem erwartet.

  • Das Gericht entscheidet, ob eine sogenannte "drohende Gefahr" ausreichend ist, um der Polizei weitreichendere Eingriffsbefugnisse zu geben.

Inhalt

  • Urteil mit Spannung erwartet
  • Gesetz verfassungsgemäß?
  • Jahrelanger Streit geht voraus
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Urteil mit Spannung erwartet

Dieses Urteil wird seit Jahren mit Spannung erwartet: Am 13. März will der Bayerische Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung verkünden, ob ein umstrittener Kernpunkt des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes verfassungsgemäß ist. Diesen Termin nannte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler nach einer mündlichen Verhandlung.

Das Gericht muss entscheiden, ob eine sogenannte "drohende Gefahr" ausreichend ist, um der Polizei weitreichendere Eingriffsbefugnisse zu geben oder ob der Begriff möglicherweise zu unbestimmt ist. Genau dazu prallten in der Verhandlung die Argumentationen beider Seiten aufeinander.

Gesetz verfassungsgemäß?

Die Staatsregierung hält die betreffende Vorschrift in dem Gesetz, gegen dessen Verschärfungen vor einigen Jahren teils Zehntausende Menschen demonstriert hatten, für ausreichend präzise und damit verfassungsgemäß. Bagatellbereiche würden von der Anwendung ausgeschlossen, sagte der Prozessvertreter der Staatsregierung, Markus Möstl. Er betonte zudem: "Man braucht eben Generalklauseln, weil immer wieder etwas Unvorhergesehenes passiert." Würde das Gericht die Norm kippen, würde dies "fatale Schutzlücken" ins Polizeiaufgabengesetz reißen, warnte Möstl.

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Jahrelanger Streit geht voraus

Laut der umstrittenen Vorschrift im Polizeiaufgabengesetz müssen, damit die Polizei früh eingreifen darf, "um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern", in absehbarer Zeit "Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung" auf "bedeutende Rechtsgüter" zu erwarten sein.

Dazu gehören "der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes", "Leben, Gesundheit oder Freiheit", "die sexuelle Selbstbestimmung" und "Anlagen der kritischen Infrastruktur sowie Kulturgüter von mindestens überregionalem Rang". Ob diese Definitionen ausreichend sind, und ob die Eingriffsschwellen für die Polizei damit zu sehr abgesenkt wurden, darum dreht sich der nun jahrelange Streit.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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