Falsche Stromabrechnung
Die Gas oder Stromabrechnung ist fehlerhaft - was ist zu tun?
Flattert die Strom- oder Gasabrechnung ins Haus, ist das nicht immer ein freudiges Ereignis. Noch ärgerlicher wird es, wenn die Abrechnung auch noch falsch ist. Falls Sie plötzlich mit einer Rechnung konfrontiert werden, die im ersten Augenblick falsch wirkt, sollten Sie den Verbrauch in aller Ruhe kontrollieren und eventuell Ihren Gas- bzw. Stromanbieter zur Überprüfung des Stromzählers bitten.Solange die Sache nicht geklärt ist, müssen Sie in der Regel keinen Cent bezahlen. Wichtig ist, dass Sie die Reklamation schriftlich an den Lieferanten schicken (am besten mit Einschreiben) und diesen um Klärung bitten. Gibt es Unklarheiten bei der Rechnung, darf das Unternehmen laut Gesetz die Stromzufuhr nicht unterbrechen. Häufig treten falsche Abrechnungen in Kombination mit Stromanbieter-Betrügen auf.
Wie finde ich heraus, ob die Gas- oder Stromabrechnung fehlerhaft ist?
Ist die Rechnung im Vergleich zum Vorjahr ungewöhnlich hoch, sollten Sie sich selbst vorab folgende Fragen beantworten.
• Hielten sich mehr Personen länger in der Wohnung auf oder hatten Sie über einen längeren Zeitraum Gäste?
• Gibt es neue Geräte, die viel Strom fressen bzw. Geräte die wieder eingeschaltet wurden?
• Hat sich Ihr Verbrauchsverhalten generell verändert?
• Wurde das Haus eventuell erweitert?
• Gab es ein besonderes Ereignis, wie beispielsweise einen Wasserrohrbruch, bei dem eine Trocknungsanlage mit hohem Stromverbrauch eingesetzt wurde?
Wenn beispielsweise Mitbewohnerinnen und Mitbewohner oder Sie selbst arbeitslos werden, wird generell mehr Strom verbraucht – einfach durch die längere Zeit, in der sich Personen im Haus aufhalten. Beispielsweise laufen Fernseher und Computer sicher häufiger, als wenn Sie sich pro Woche 40 Stunden an der Arbeit befinden. Ebenso kommt es zu einem höheren Stromverbrauch, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Die Waschmaschine wird häufiger verwendet und die Heizung wird eventuell höher gedreht. Falls sich an den Familienverhältnissen oder eigenen Bedürfnissen etwas verändert hat, kann das auch sogar große Unterschiede im Verbrauch erklären.
Sollte dies nicht der Grund sein, überprüfen Sie die Rechnung genau. Stimmen Ihre Kundennummer, die Adresse und die Zählernummer? Manchmal verwechseln Unternehmen lediglich die Adresse oder Namen. Stimmen die Daten, sollten Sie zum Zähler gehen und diesen kontrollieren.
Wie gehe ich vor, wenn der eigene Zähler zugänglich ist?
Bevor Sie Ihren Zähler ablesen, schalten Sie alle Sicherungen in Ihrer Wohnung ab. Warten Sie etwa zehn Minuten und gehen Sie danach zum Zähler. Dort dürften sich die Rädchen nicht drehen. Falls doch, hat sich jemand an Ihr Stromnetz angeschlossen oder das Messgerät ist defekt. In diesem Fall kontaktieren Sie am besten sofort Ihren Stromlieferanten, damit dieser den Zähler überprüft. Möglicherweise müssen Sie persönlich das Eichamt kontaktieren. Ein Zählertausch beziehungsweise eine Überprüfung kostet etwa 100 Euro. Falls der Zähler wirklich defekt ist, werden Ihnen diese Gebühren vom Versorger natürlich erstattet. Im Falle eines Defekts wird Ihre letzte Rechnung geschätzt, die Grundlage ist hierbei die Abrechnung vom Vorjahr.
Darüber hinaus können Sie den Verbrauch einige Wochen beobachten. Wenn dieser regelmäßig schwankt, kann es sein, dass der Zähler beschädigt ist oder jemand den Strom abzapft. Halten Sie die Zählerstände am besten mit einer Kamera fest und legen Sie diese als Beweis vor. Hier ist eine Kamera, die das Datum genau einblendet, ideal.
Ebenso empfiehlt es sich, Teile des Stromverbrauches direkt zu messen. Ein Messgerät können Sie sich häufig bei Ihren Stadtwerken ausleihen. Dieses brauchen sie nur zwischen Geräte und Steckdosen einzustecken und den Verbrauch zu beobachten. Vergleichen Sie am Ende die Daten des Messgeräts und denen des Zählers. Gibt es hier Unterschiede, die sich nicht mit dem nicht messbaren Verbrauch – insbesondere Licht und Herd – erklären lassen, stimmt wiederrum etwas nicht.
Was passiert, wenn der Zähler unzugänglich ist?
Falls Sie keinen direkten Zugang zu Ihrem Zähler haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter bzw. an die Hausverwaltung. Vom Gesetz her müssen diese Ihnen Zugang zum Zähler gewähren. Zapft jemand Ihrem Strom an, ist es sicherlich auch im Interesse der Eigentümer, dass dies aufgedeckt wird. Es mag natürlich nervig sein, wenn sie den Stromzähler immer wieder öffnen müssen, weil Sie den Stand kontrollieren möchten, aber auf Dauer gesehen ist es die sinnvollste Lösung.
Was muss ich tun, um den Fehler korrigieren zu lassen?
Bei falschen Angaben oder Daten genügt es, diese zu markieren und als Kopie zum Lieferanten zurückzuschicken. In der Regel wird dieser die Rechnung korrigieren und Ihnen eine neue Rechnung zuschicken. Liegt es am Zähler oder an noch undefinierbaren Gründen, schicken Sie dem Stromanbieter am besten einen eingeschriebenen Brief, mit der Bitte zur Überprüfung. Natürlich lässt sich dies auch per E-Mail oder Telefon klären. Da es hier jedoch um wichtige Fristen geht, ist die Versendung des Briefes als "eingeschriebene Sendung" immer zu bevorzugen.
Möglich ist auch ein Fax, weil auch hier der Inhalt des Briefes ersichtlich ist. Die Überprüfung über das Eichamt muss, wie bereits zuvor erwähnt, vorab von Ihnen bezahlt werden. Dieses sollten Sie ebenso bald kontaktieren, um die Sache zu klären. Wählen Sie aber immer zuerst den einfacheren Weg, bevor Sie das Eichamt anrufen.
Wer hilft mir im Fall von Streitigkeiten?
Wichtig ist auch schon vor Streitigkeiten: dokumentieren Sie alles mit Fotos. Holen Sie sich beim Ablesen eine Zeugin oder einen Zeugen hinzu, der oder die alle Daten bestätigen kann. Im besten Falle jemand von der Hausverwaltung, der oder die Ihnen den Zugang gewährt. In der Regel sind die Unternehmen hier kulant. Stellt sich dennoch jemand quer, melden Sie sich am besten beim Verbraucherschutz oder nehmen Sie sich einen Anwalt.
Handelt es sich um eine kleine Summe, sollten Sie sich jedoch überlegen, ob sich ein Rechtsstreit überhaupt auszahlt. Manchmal lohnt sich eher ein Anbieterwechsel, sowohl nervlich, als auch finanziell.