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Umzug

Renovieren bei Auszug: Was schreibt der Mietvertrag vor?

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© Ingo Bartussek - Fotolia

Bei der Wohnungsübergabe sollten Wände und Türen neutrale Farben haben. Der Umfang der Renovierungsarbeiten bei Auszug ist im Mietvertrag festgelegt.

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Alles klar zum Umzug – Was muss beim Auszug aus der Mietwohnung renoviert werden?

Beim Einzug in die neue Wohnung wünschen sich die meisten Mieter weiße, frisch gestrichene Wände, saubere Fußleisten und einwandfreie Böden. Daher ist in vielen Mietverträgen genau festgelegt, in welchem Umfang die Wohnung beim Auszug renoviert werden muss. Abhängig vom jeweiligen Mietvertrag und von der Dauer, die Sie in der Wohnung gelebt haben, sind die Renovierungsmaßnehmen mal mehr, mal weniger aufwändig. Wichtig ist nur, dass Sie richtig renovieren – ansonsten kann die Renovierung zu Lasten der Mietkaution gehen.

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Schönheitsreparaturen und Renovierungspflicht bei Auszug

Grundsätzlich sollten Sie eine Mietwohnung in dem Zustand übergeben, in dem Sie eingezogen sind. Das bezieht sich in erster Linie die bauliche Grundausstattung der Wohnung:

  • Wände und Zimmerdecken
  • Türen
  • Fenster
  • Fußleisten
  • Böden
  • Fliesen, sanitäre Anlagen und Armaturen

Bei den meisten Renovierungsarbeiten, die beim Auszug anfallen, spricht man von Schönheitsreparaturen. Sie betreffen alle Gegenstände, die sich mit der Zeit abnutzen und ohne Probleme renoviert werden können, zum Beispiel durch Streichen oder Tapezieren der Wände oder Fußleisten lackieren. Wenn Sie auf eigene Kosten einen Teppichboden in den Räumen ausgelegt haben, sollten Sie den Vermieter ansprechen. Möglicherweise ist dieser damit einverstanden, dass der Teppich beim Auszug in der Wohnung bleibt, so dass Sie weniger Arbeit haben.

Diese Schäden müssen vor dem Auszug aus der Wohnung renoviert werden

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Wenn in der Wohnungsausstattung Schäden entstanden sind, die sich nicht im Rahmen von Schönheitsreparaturen beheben lassen, dann müssen Sie vor dem Auszug möglicherweise einen Handwerker hinzuziehen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an der Einbauküche oder an den sanitären Anlagen, defekte Leitungen oder auch Fenster und Türen, die nicht mehr richtig schließen. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Vermieter, bevor Sie einen Handwerker beauftragen: Falls er nach Ihrem Auszug ohnehin Modernisierungsmaßnahmen plant, müssen Sie einzelne Schäden eventuell nicht beheben.

Wohnungsrenovierungen – Klauseln im Mietvertrag

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  • 07.10.2015
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Standard-Mietverträge gibt es in unzähligen Varianten. Die darin enthaltenen Klauseln zur Renovierung bei Auszug sein teilweise schwammig formuliert und daher unwirksam. In den vergangenen Jahren gab es verschiedene Entscheidungen des BGH in Bezug auf die Renovierungspflicht bei Auszug aus einer Wohnung. So muss der Umfang der Renovierungsmaßnahmen immer im Einzelfall entschieden werden und nicht auf der Grundlage starrer Quoten. Auch eine Renovierungspflicht in bestimmten Zeitabständen ist nicht zulässig. Allerdings sind Mieter verpflichtet, bei Auszug die Wände in neutraler Farbe zu streichen – auch, wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist. Prinzipiell sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Vermieter sprechen und Ihren Mietvertrag genau anschauen – so bleiben Ihnen beim Auszug böse Überraschungen erspart.

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