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Umzug als außergewöhnliches familiäres Ereignis?

Sonderurlaub-Umzug: Gibt es Anspruch auf Freistellung?

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Ein Umzug ist immer sehr zeitaufwendig. Am Tag des Umzuges ist es daher nicht verkehrt, Sonderurlaub zu beantragen. Hier finden sie wertvolle Informationen!

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Ihr Anspruch auf den Sonderurlaub Umzug

Einen Umzug vorzubereiten kann einige Wochen dauern. Die Kisten haben Sie vielleicht nach Feierabend gepackt und das eine oder andere Wochenende mit der Renovierung der neuen Wohnung verbracht. Aber für den eigentlichen Tag des Umzugs ist es eine große Erleichterung, wenn Sie Sonderurlaub Umzug einreichen können. Zunächst sollten Sie den für Sie geltenden Tarifvertrag oder Ihren Arbeitsvertrag daraufhin prüfen, ob Vereinbarungen zum Sonderurlaub Umzug getroffen wurden. Generell gilt für Sonderurlaub: Nach §616 des BGB haben Arbeitnehmer bei außergewöhnlichen familiären Ereignissen einen Anspruch auf Sonderurlaub. Auch wenn ihr Umzug betrieblich bedingt ist, kann ein Recht auf Sonderurlaub Umzug bestehen – für diese Fälle haben Arbeitsgerichte jedoch schon unterschiedliche Urteile gefällt. Ein Anspruch auf Sonderurlaub Umzug besteht also nicht in jedem Fall und bedarf bei jedem Einzelnen einer Prüfung der individuellen Umstände.

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Urlaub, Sonderurlaub Umzug und Freistellung – die feinen Unterschiede

Eine Freistellung für den Tag Ihres Umzugs ist sicher bei den meisten Arbeitgebern kein Problem. Wichtig ist hier vor allem, dass Sie Ihrem Vorgesetzten die Umzugsmitteilung rechtzeitig zukommen lassen. Ob Sie aber Sonderurlaub Umzug, also eine bezahlte Freistellung, erhalten, hängt sowohl von den rechtlichen Voraussetzungen, als auch von der Kulanz des Unternehmens ab. Sollte Ihnen kein Sonderurlaub Umzug gewährt werden, haben Sie als Arbeitnehmer noch die Möglichkeit Urlaub einzureichen. Dieser darf Ihnen unter normalen Umständen nicht verwehrt werden. Ausnahmen gibt es hier für den Fall, dass dringende betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche eines anderen Mitarbeiters, der sozial vorrangig behandelt wird, vorliegen.

Den Sonderurlaub Umzug gut planen

Arbeitsrecht hin oder her – eine gute Kommunikation und frühzeitige Planung sind die besten Wege, um eventuell Sonderurlaub Umzug zu erhalten. Fragen Sie doch Ihre Kollegen, die schon umgezogen sind, wie diese ihre Umzugstage organisieren konnten. Ebenso kann der Betriebsrat ein direkter, verlässlicher Gesprächspartner für dieses Anliegen sein. Vielleicht kommen Sie durch ein offenes Gespräch mit Ihrem direkten Vorgesetzten schneller zu einer Lösung, als durch das Studium verschiedener Gerichtsurteile. Die Umzugssituation ist für jeden neben dem alltäglichen Berufsleben eine Mehrbelastung. Ihr Chef ist sicher auch schon einmal umgezogen und hat für Ihre Anfragen Verständnis. Der Weg zum Rechtsanwalt sollte wirklich nur dann gewählt werden, wenn gar keine Einigung in Sicht ist und die Rechtslage Sie im Unklaren lässt. Wie viele Tage Sonderurlaub Umzug Ihnen dann am Ende gewährt werden, hängt sicher auch davon ab, ob Ihr Umzug aus betrieblichen oder aus privaten Gründen veranlasst wurde.

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