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Vorsicht, Bußgeld-Gefahr!

Hecken-Schnitt: Was in der Schonzeit verboten ist

  • Aktualisiert: 12.03.2024
  • 16:55 Uhr
  • teleschau
Wer seine Hecken trimmen möchte, muss sich an Regeln halten. Ansonsten könnte Bußgeld drohen.
Wer seine Hecken trimmen möchte, muss sich an Regeln halten. Ansonsten könnte Bußgeld drohen.© iStock/Jovanmandic

Von Anfang März bis Ende September ist das grobe Schneiden von Hecken und Sträuchern verboten, um brütende Vögel und Lebensräume von Insekten zu schützen. Wer sich in der Schonzeit nicht daran hält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

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Der Frühling steht vor der Tür, die Tage werden länger und langsam erwacht die Natur. Demnächst bauen Buchfinken, Amseln und Meisen ihre Nester und brüten. Damit sie das ungestört tun können, ist vom 1. März bis zum 30. September das Heckenschneiden verboten. So will es das Bundesnaturschutzgesetz. Dort steht unter Paragraf 39: "Es ist verboten (...), Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder ganz zu beseitigen." Gartenbesitzer:innen, die dagegen verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Die Höhe variiert zwischen den einzelnen Bundesländern.

Im Clip: Bei diesen Gartenarbeiten drohen hohe Geldstrafen

Bis zu 100.000 Euro Strafe drohen ab März bei diesen Gartenarbeiten

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Ausnahmefälle

Das Verbot gilt auch für Röhrichte, Schilfbestände und Weidenkätzchen. Aber es gibt Ausnahmen: Etwa wenn durch den Heckenwuchs die Verkehrssicherheit an öffentlichen Wegen gefährdet wird. Außerdem können Gärtner:innen den Zuwachs der Hecke das ganze Jahr über zurückschneiden, damit sie vital bleibt. Der Zuschnitt darf jedoch nicht über den Zuwachs des letzten Jahres hinaus geschnitten werden. Zuvor muss das Gehölz nach Nestern abgesucht werden. Wird ein Nest entdeckt, muss der Zuschnitt aufgeschoben werden.

Eine andere Ausnahme besteht in behördlichen Maßnahmen oder in der lokalen Baumschutzsatzung. Bedeutet: Eine Hecke darf weichen, wenn zur Verbesserung des Stadtklimas die Kommune andere Baum oder Pflanzenarten an dieser Stelle anpflanzen möchte.

Zuschneiden erlaubt

Das Gesetz soll insbesondere brütende Vögel schützen. Doch in Hecken gibt es noch mehr Bewohner, deren Lebensraum durch die Gartenschere zerstört werden würde, etwa Insekten. Raupen begeben sich gerne auf Ästen auf die Suche nach Blättern, Zikaden legen ihrer Eier dort ab und zum Lebensraum von Käfern gehört auch der schattige Boden unter einem solchen Sichtschutz.

Wenn du deine Hecke zuschneiden willst, aber nicht möchtest, dass deine elektronische Heckenschere zahlreiche Insekten tötet, dann wartest du mit dem Formschnitt idealerweise bis Juli. Dann sind aus Raupen Schmetterlinge geworden und Zikaden aus ihren Eiern geschlüpft. Am besten wirfst du den Rückschnitt nicht in die Biotonne oder auf den Komposthaufen, sondern kehrst ihn unter die Hecke. So bleibt der Nährstoffkreislauf für viele kleine Lebewesen in deiner Hecke bestehen.

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