Diese Rechte haben Verbraucher:innen
Pfand-Rückgabe: Hierauf gibt's überall Geld und das ist zu beachten
- Aktualisiert: 17.10.2023
- 16:23 Uhr
Es ist kompliziert: Bei der Pfandrückgabe geht nicht immer alles glatt. Es ist besonders ärgerlich, wenn die Annahme verweigert wird. Was muss bei Einwegflaschen und was bei Mehrwegflaschen bei der Rückgabe beachtet werden? Als Verbraucher:in solltest du zumindest deine Rechte kennen, damit du dein Pfandgeld auch zurückbekommst.
Der lästige Gang zum Pfandflaschen-Automaten
Lange Schlangen, stinkige und verstopfte Maschinen - die Pfandrückgabe von Einweg- und Mehrwegflaschen möchte jede:r so schnell wie möglich hinter sich bringen. Doch leider tun sich oft unerwartete Schwierigkeiten auf: Der Apparat verweigert die Annahme oder an der Kasse wird eine Rückgabe abgelehnt. Gut, wenn man dann seine Rechte kennt, denn die Rückgabe von Einweg- und Mehrwegflaschen ist eindeutig geregelt.
Im Clip: Diese neuen Pfandregelungen erwarten uns
Neuerung: Bei diesen Flaschen muss jetzt auch Pfand gezahlt werden
Gut zu wissen: Worauf gibt's Pfand?
Inzwischen wird auf die meisten Getränkeverpackungen ein Pfand erhoben. Seit Januar 2022 ist - neben Bier und Mineralwasser - beispielsweise auch für Smoothies, Frucht- oder Gemüsesäfte und Nektar in Kunststoff-Flaschen sowie Sekt, Prosecco und Wein in Dosen ein Einwegpfand von 25 Cent zu zahlen. Weiterhin ausgenommen von der Pfandpflicht sind Tetra-Pak-Verpackungen sowie Milchprodukte und Getränke aus Milcherzeugnissen.
Rückgabe von PET-Flaschen
Doch bei der Rückgabe von Einwegflaschen und -dosen gibt es immer wieder Probleme. Da PET-Flaschen aus Kunststoff gefertigt sind, was kein stabiles Material ist, sind Einweg-PET-Flaschen und PET-Getränkedosen schnell mal platt gedrückt - womit der Automat dann häufig seine Schwierigkeiten hat. So kann die Maschine das Pfandsymbol nicht mehr auslesen und verweigert die Annahme. Ist allerdings das Pfandsymbol einer Einwegflasche noch erkennbar, muss das Personal die Flasche von Hand annehmen und dem Kunden das Pfand zurückerstatten.
Wir informieren Verbraucher:innen regelmäßig über ihre Rechte: Aktuell sind Betrugsversuche mit der Deutschen Bahn, bei WhatsApp und Phishing-Mails für Amazon-Kund:innen im Umlauf. Vorsicht auch vor Telefonbetrug und einer neuen Abzocke bei PayPal! Und: Das brauchst du für die E-Rezepte-App. Achtung, Bahnstreik – diese Rechte haben Fahrgäste auf eine Kosten-Erstattung! Hast du dich schon einmal gefragt, was die Kürzel A1, M4 und E6 auf Amazon-Paketen zu bedeuten haben? Wir klären auf.
Gut zu wissen bei der Rückgabe von Flaschen
- Verkaufsstellen, die Einweg-Getränkeverpackungen im Sortiment führen, sind laut Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, sämtliche Verpackungen mit Einwegpfand wieder zurückzunehmen.
- Voraussetzung für die Rücknahme ist, dass das Pfandlogo erkennbar ist.
- Die Verkaufsfläche des Geschäfts muss größer als 200 Quadratmeter sein.
- Der Pfandbetrag muss erstattet werden, selbst wenn das Gebinde verschmutzt, zerdrückt oder anderweitig beschädigt ist. Dabei ist es egal, von welchem Anbieter ein Produkt stammt. Hier zählt nur das Material der Verpackung.
- Auch wenn der Leergut-Automat die Annahme verweigert, dürfen Verbraucher:innen nicht einfach abgewimmelt werden. In diesem Fall muss das Personal des Geschäfts die Verpackungen entgegennehmen und den Geldbetrag auszahlen.
Kaputte Mehrwegflaschen: Kein Recht auf Pfand
Ist die Mehrwegflasche kaputt, kann sie nicht mehr befüllt werden, Händler:innen brauchen dafür den Kunden:innen kein Pfand mehr auszubezahlen. Fehlen allerdings nur die Etiketten, ist das kein Grund, die Annahme zu verweigern. Warum? Bei Mehrwegflaschen gibt es kein gängiges Pfandsymbol, sie sind vielmehr an ihrer Form oder einem entsprechenden Hinweis direkt auf der Flasche erkennbar.
Gut zu wissen bei kaputten Flaschen
- Bei Mehrwegpfand aus Glas oder PET gibt es keine allgemeine Rücknahmepflicht - hier greift das Verpackungsgesetz nicht.
- Das Mehrwegpfand ist lediglich eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Verkäufer:inen und Käufer:innen. Daher gibt es für diese Verpackungen auch keine allgemeine Rücknahmepflicht.
- Händler:innen dürfen die Annahme von Mehrwegflaschen verweigern, wenn sie diese selbst nicht im Sortiment führen.
Auf einen Blick
- Nicht jedes Geschäft ist auch verpflichtet, jede Flasche anzunehmen. Märkte, die beispielsweise Getränke nur in Mehrwegflaschen verkaufen, brauchen grundsätzlich nur dieselbe Art und Form auch wieder zurücknehmen. In der Praxis sind aber besonders große Verkaufsstellen oft kulant und nehmen auch jene Flaschen zurück, die sie nicht selbst verkaufen.
- Ähnlich sieht es bei denen aus, die ausschließlich Einweg-Pfandflaschen oder -dosen verkaufen: Sie müssen keine Mehrwegflaschen zurücknehmen. Allerdings müssen sie auch all jene Gebinde annehmen, die sie selbst in Umlauf gebracht haben. Das bedeutet: Geschäfte, die nur Einweg-Pfandflaschen vertreiben, müssen all diese PET-Flaschen auch annehmen, egal in welcher Form oder Farbe. Die Annahme von Dosen kann aber verweigert werden - und anders herum.
- Doch es gibt auch eine Ausnahme dieser Regelung: Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern, wie etwa Kioske oder kleinere Tankstellen, müssen nur Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.
Diese Rechte solltest du kennen
- Ein kaputter Pfandflaschen-Automat ist kein Grund, die Annahme des Leerguts zu verweigern.
- Wenn du vergisst, deinen Pfandbon direkt an der Kasse abzugeben, hast du drei Jahre Zeit, um ihn einzulösen. Eine kürzere Akzeptanz kann in manchen Märkten vorkommen, ist aber eigentlich nicht zulässig.
- Es ist vom Händler nicht korrekt, das Pfand nur unter der Bedingung auszuzahlen, wenn du auch wieder ein pfandpflichtiges Getränk kaufst.
Bei Problemen hilft die Verbraucherzentrale
In Bezug auf das Einwegpfand sollten Kund:innen hartnäckig bleiben. Zwar geht es für jeden Einzelnen beim Pfand meist nur um wenige Cent- oder Euro-Beträge, aber in der Summe kassieren die Unternehmen auf diese Weise jedes Jahr einen hohen Millionenbetrag. Allerdings ist es wegen Problemen bei der Rückgabe schwierig, an welche zuständige Behörden man sich wenden kann. Hilfe finden Konsument:innen jedoch bei der Verbraucherzentrale.