Anzeige
Bundesvorstand stimmt für Parteiausschlussverfahren

AfD-Vorstand will Höcke aus der Partei werfen

  • Veröffentlicht: 13.02.2017
  • 15:57 Uhr
  • dpa
Article Image Media
© dpa

Der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke markiert den rechten Rand der AfD. So sehen es Parteifreunde, die ihm wohlgesonnen sind. Andere finden: Er steht schon außerhalb. Der Thüringer Landes- und Fraktionschef sieht dem Verfahren gelassen entgegen. Wer letztlich obsiegen wird, ist noch völlig offen.

Anzeige

Der AfD-Bundesvorstand hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke beschlossen. Wie die Parteispitze mitteilte, erhielt ein entsprechender Antrag am Montag in einer Telefonkonferenz die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Begründet wurde die Maßnahme mit der Rede zum deutschen Geschichtsverständnis, die der frühere Geschichtslehrer Höcke am 17. Januar in Dresden gehalten hatte. Darin hatte er eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" gefordert und beklagt, die positiven Elemente der deutschen Historie würden im Vergleich zu den Gräueltaten der Nazi-Zeit nicht genügend beachtet.

Zu den Vorstandsmitgliedern, die in Höckes Äußerung ein parteischädigendes Verhalten sehen, zählen AfD-Chefin Frauke Petry und die Spitzenkandidatin der baden-württembergischen AfD für den Bundestag, Alice Weidel. Der zweite Parteivorsitzende, Jörg Meuthen, stimmte nach eigenen Worten gegen das Ausschlussverfahren. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren aussichtsreich ist, und ich halte es auch nicht für richtig, obwohl diese Rede wirklich sehr daneben war."

Höcke: Parteiausschlussverfahren birgt Gefahr der Spaltung

Höcke kritisierte das beschlossene Parteiausschlussverfahren gegen ihn als unverhältnismäßig. Die Entscheidung sei "geeignet, der Partei großen Schaden zuzufügen", sagte er am Montag in Erfurt. Der Vorstandsbeschluss sei machtpolitisch motiviert, gefährde den Meinungspluralismus und besitze das Potenzial zur Spaltung der AfD. "Ich bin enttäuscht." Höcke las seine Erklärung vom Blatt ab und ließ keine Nachfragen von Journalisten zu.

Er bekräftigte, dass er dem Verfahren gelassen entgegensehe. Er sei fest davon überzeugt, weder gegen die Satzung noch die Grundsätze der Partei verstoßen zu haben.

Nun entscheidet das Landesschiedsgericht

Über den Antrag auf Parteiausschluss muss zunächst das Landesschiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen befinden. In zweiter Instanz wäre das Bundesschiedsgericht zuständig. Im Bundesschiedsgericht sind etliche Anhänger des rechtsnationalen Flügels der AfD vertreten, den Höcke zusammen mit Vorstandsmitglied André Poggenburg gegründet hatte. Das Schiedsgericht hatte zuletzt mehrere Entscheidungen des Bundesvorstandes gekippt. Dazu zählten die von der Parteispitze geforderte Auflösung des saarländichen Landesverbandes wegen Kontakten in rechtsradikale Kreise und ein generelles Verbot von Auftritten der AfD-Politiker bei Veranstaltungen des islamfeindlichen Pegida-Bündnisses.

Direkt nach dem Auftritt Höckes in Dresden hatte die Parteispitze "Ordnungsmaßnahmen" gegen Höcke beschlossen, ohne diese jedoch konkret zu benennen. "Die Maßnahme erfolgte nach eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes vom 17. Januar 2017 in Dresden", teilte die AfD nun mit.

Mehr Informationen
Tuerkei_Urlaub_dpa
News

Reisebüros glauben nicht an Türkei-Comeback

  • 05.06.2023
  • 12:10 Uhr