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Ein Überblick über Beschlüsse der Länderkammer

Bundesrat billigt Änderungen zum neuen Jahr für Millionen Bürger

  • Veröffentlicht: 14.12.2018
  • 18:31 Uhr
  • dpa
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© dpa

Eine Reihe von Neuregelungen können zum 1. Januar 2019 kommen - in der abschließenden Sitzung 2018 gab der Bundesrat dafür grünes Licht. Eine Verfassungsänderung bremsten die Länder aber erst einmal aus.

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Eine schärfere Mietpreisbremse, extra Geld für Kitas, mehr Weiterbildung für Arbeitnehmer: In der letzten Sitzung vor Weihnachten hat der Bundesrat am Freitag den Weg für mehrere Gesetze der großen Koalition frei gemacht, die im neuen Jahr in Kraft treten. Zum 1. Januar 2019 steigen auch die Pflegebeiträge, im Gegenzug sinkt aber der Arbeitslosenbeitrag. Auf geschlossenen Protest der Länder stieß allerdings eine vom Bund angestrebte Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen für die Digitalisierung der Schulen. Ein Überblick über Beschlüsse der Länderkammer, die am 15. Februar 2019 wieder tagt:

Digitalisierung in Schulen

COMPUTER FÜR SCHULEN: Der Bundesrat schickte die Pläne des Bundes für eine milliardenschwere Förderung der Schul-Digitalisierung einstimmig in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag. Das Ziel: eine grundlegende Überarbeitung. Eine große Ministerpräsidenten-Riege machte in der Sitzung grundsätzlich deutlich, dass der Bund für dieses Vorhaben nicht in eine zentrale Länderkompetenz eingreifen soll.

KITA-QUALITÄT: Im Eilverfahren billigte der Bundesrat ein erst kurz zuvor vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey (SPD), das die Kita-Betreuung verbessern soll. Der Bund gibt den Ländern dafür bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro, für nächstes Jahr sollen es zunächst 500 Millionen Euro sein. Mit dem Geld können zum Beispiel längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher für Kindergärten und Kindertagesstätten finanziert werden.

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Mietpreisbremse gestärkt

MIETER: Mieter sollen besser vor Kostensprüngen geschützt werden. So darf die Miete nach Modernisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter gezahlt hat.

ARBEITSMARKT I: Für Langzeitarbeitslose kommen geförderte Jobs für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Fünf Jahre erhalten Arbeitgeber dafür Geld vom Staat: In den ersten beiden werden die Lohnkosten voll übernommen, dann sinkt der Zuschuss jedes Jahr um zehn Prozentpunkte. Bedingung ist, dass Langzeitarbeitslose älter als 25 Jahre sind und binnen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bekommen haben.

ARBEITSMARKT II: Beschäftigte sollen durch bessere Förderung von Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur für den digitalen Wandel gewappnet werden. Arbeitslose können zudem leichter Arbeitslosengeld I beziehen: Künftig müssen sie binnen 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben - bisher sind es 12 Monate binnen 24 Monaten.

Drittes Geschlecht möglich

GESCHLECHTER: Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister künftig auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich. Damit wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

VERKEHR I: Fluggäste und Bahnkunden sollen nach dem Willen des Bundesrats bei Verspätungen leichter Entschädigungen bekommen. Die Bundesregierung solle dafür gesetzliche Maßnahmen prüfen. Es sei nicht einzusehen, dass man Flüge und Züge per App buchen kann, die Entschädigungen aber auf komplizierten Formularen zu beantragen sind.

SOZIALBETRÄGE: Der Pflegebeitrag steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttolohns. Beitragszahler ohne Kinder müssen 3,3 Prozent zahlen. Im Gegenzug sinkt der Arbeitslosenbeitrag ebenfalls zum Jahreswechsel um 0,5 Punkte: von 3,0 auf 2,5 Prozent. 

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Kastration von Ferkeln ohne Betäubung weiter erlaubt

AGRAR: Das eigentlich zum 1. Januar 2019 greifende Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln in der Landwirtschaft wird um zwei Jahre verschoben. Eine Ausschuss-Empfehlung, zu dem Gesetz der großen Koalition noch den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Tierschützer kritisierten die Verschiebung scharf und verweisen auf einen bereits jahrelangen Vorlauf.

FLÜCHTLINGE: Der Bund übernimmt auch im kommenden Jahr einen Teil der Kosten für Integration und Unterbringung von Flüchtlingen. Mit 482 Millionen Euro als Abschlagszahlung beteiligt er sich an Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge. Rund 2,4 Milliarden Euro fließen als sogenannte Integrationspauschale an die Länder.

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