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Wahlrecht, Photovoltaik und KI

Diese Änderungen stehen im Februar an

  • Veröffentlicht: 15.01.2025
  • 09:35 Uhr
  • Claudia Scheele

Auch im kommenden Februar stehen einige Änderungen bevor. Ob Bundestag, Photovoltaik oder KI - hier die Änderungen im Überblick.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Vier Änderungen stehen im Februar an, die viele Menschen betreffen können.

  • Im Entertainment-Bereich gibt es erfreuliche Nachrichten: Fans der Sendung "Germany's Next Topmodel" können sich ab Februar über gleich zwei Sendetage pro Woche freuen.

  • Änderungen, die das Wahlrecht betreffen sind vor allem für die kommende Bundestagswahl am 23. Februar relevant.

Am 23. Februar wird nach dem Turbo-Wahlkampf ein neuer Bundestag gewählt. Wer nach der Wahl jubeln kann, lässt sich noch nicht sicher sagen, aber dass es weniger Parlamentarier:innen geben wird, ist beschlossene Sache. Welche Änderungen kommen außerdem auf die Bürger:innen im Februar zu?

Donald Trump, Wladimir Putin, Olaf Scholz

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1. Der Bundestag schrumpft

Wegen des neuen Wahlrechts wird das Parlament kleiner – 630 Sitze sind vorgesehen. Anders als bei vorherigen Wahlen fallen bei der Wahl am 23. Februar die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, entscheidend für die Sitzanzahl ist das Zweitstimmenergebnis einer Partei.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli die von der Ampel-Regierung 2023 eingeführte Neuregelung überwiegend bestätigt, die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel aber für verfassungswidrig erklärt. Nach dieser Klausel zogen Parteien nach alten Wahlrecht auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Die Regel setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat. Derzeit zählt der Bundestag 733 Mitglieder.

2. Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt

Eine kleine Änderung kommt auf Besitzer von Solaranlagen zu. Die Vergütung für Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wird, wird für neue Anlagen halbjährlich um je ein Prozent gesenkt - so gibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Die nächste Kürzung erfolgt zum 1. Februar. Besitzer von Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten also etwas weniger Geld, wenn sie Strom ins Netz abgeben. Eine weitere Absenkung um rund einen Prozent erfolgt dann ab dem 1. August.

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3. Kurzer Februar - weniger Arbeitstage

2025 ist kein Schaltjahr, entsprechend gibt es keinen 29. Februar. Dem Statistischen Bundesamt zufolge ist das der Hauptgrund, warum 2025 etwas weniger Arbeitstage anfallen als im vergangenen Jahr. Genauer gesagt sind es im bundesweiten Schnitt 248,1 Arbeitstage und damit 0,7 weniger als 2024.

Was hat es nochmal mit dem Schaltjahr auf sich? Weil die Erde für die Umrundung der Sonne genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden braucht und der Kalender nur aus ganzen Tagen bestehen kann, muss die überschüssige Zeit irgendwie ausgeglichen werden – mit einem zusätzlichen Tag im Februar.

4. "Germany's Next Topmodel" - nun zweimal pro Woche

Heidi Klum startet am 13. Februar auf ProSieben die nächste Staffel ihres TV-Dauerbrenners "Germany's Next Topmodel". Das Format geht damit ins 20. Jahr. Das Besondere diesmal: "GNTM" gibt es zweimal pro Woche – dienstags mit männlichen Models und donnerstags mit weiblichen.

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5. Bestimmte KI-Anwendungen werden verboten

Zum 2. Februar verbietet der AI Act der Europäischen Union bestimmte Arten von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Davon betroffen sind zum Beispiel Apps, die Menschen wegen bestimmter Merkmale, Verhaltensweisen und Eigenschaften bewerten wie beim "Social Scoring" in China. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen hohe Bußgelder.

Doch auch deutsche Unternehmen könnten von der Änderung betroffen sein. "Die teils wohl bewusst unklaren Regelungen des AI Act machen eine Auslegung tatsächlich nicht immer leicht", sagt Deloitte-Partner Till Contzen bereits im September. "Die Umsetzung der Anforderungen wird je nach Umfang der KI-Nutzung in einem Unternehmen einen erheblichen Aufwand mit sich bringen – zumal viele Unternehmen nicht einmal wissen, wie viel KI sie genau nutzen." Erst ein Viertel der Firmen habe sich bereits auf die Umsetzung vorbereitet. Es drohe eine Situation vergleichbar mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018.

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:newstime vom 15. Januar 2025 |  08:25
Episode

:newstime vom 15. Januar 2025 | 08:25

  • 04:46 Min
  • Ab 12
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