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Anklage wegen Steuerbetrugs

Alfons Schuhbeck: Starkoch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

  • Veröffentlicht: 28.10.2022
  • 14:13 Uhr
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© dpa

Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro stand Star-Koch Alfons Schuhbeck seit Anfang Oktober vor Gericht, nun ist in München das Urteil gefallen. Der 73-Jährige wurde zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte Alfons Schuhbeck wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagt. Im Landgericht München I wurde nun das Urteil gegen den Star-Koch und Unternehmer gesprochen. Das Gericht erklärte Schuhbeck in 21 Fällen für schuldig und verurteilt ihn zu seiner Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten - ohne Bewährung. Sein Mitangeklagter wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" mit Hilfe eines Computerprogramms hinterzogen haben soll. Dem Mitangeklagten, der das Programm entworfen haben soll, wurde Beihilfe vorgeworfen. 

Schuhbecks letzte Worte vor Gericht

"Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe." Das waren Schuhbecks letzte Worte vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Schuhbecks Anwälte hatten sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen und begründeten das einerseits mit seinem Geständnis, andererseits auch mit der Lebensleistung des Kochs.

Schuhbeck hatte im Verlauf des Prozesses, der seit Anfang Oktober lief, ein Geständnis abgelegt. Er habe einiges falsch gemacht und stehe "vor den Trümmern seines Lebenswerks", so der 73-Jährige. "Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin." Das sei ihm besonders klar geworden, als er "diesen Saal erstmals betrat".

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Anwälte: Kaufmännische Seite vergessen

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von "besonderer krimineller Energie" und forderte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis für den Star-Koch. Das Geständnis Schuhbecks spreche zwar für ihn, sei aber eher taktischer Natur gewesen.

Schuhbecks Anwälte hatten sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen und begründeten das einerseits mit seinem Geständnis, andererseits auch mit der Lebensleistung des Kochs. Schuhbeck habe immer nur Geschäfte, Restaurants und Gewürzläden eröffnet und darüber die kaufmännische Seite vergessen. "Daran ist er letzten Endes gescheitert", erklärte der Verteidiger.

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
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urn:newsml:dpa.com:20090101:240613-935-130360
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