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Gesetzentwurf zur Förderung parteinaher Stiftungen

Ampel und Union wollen Finanzierung der AfD-nahen Stiftung verhindern

  • Veröffentlicht: 12.10.2023
  • 14:50 Uhr
  • Clarissa Yigit
Die AfD rund um Alice Weidel (r.) und Tino Chrupalla verlangt für die ihr nahe stehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) auch eine staatliche Förderung.
Die AfD rund um Alice Weidel (r.) und Tino Chrupalla verlangt für die ihr nahe stehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) auch eine staatliche Förderung.© REUTERS/Annegret Hilse

Rund 700 Millionen Euro erhalten Stiftungen der Parteien im Jahr – ganz ohne gesetzliche Grundlage. Auch die AfD möchte ein Stück dieses Kuchens. Nun haben die Ampel-Koalition und Union einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Förderung für die AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) erschweren könnte.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die stiftungsnahen Parteien erhalten rund 700 Millionen Euro jährlich an staatlichen Förderungen.

  • Eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt es bisher noch keine.

  • Nun hat die Ampel-Fraktion zusammen mit der Unionsfraktion einen Gesetzentwurf zur Finanzierung vorgelegt, der gleichzeitig der AfD eine Förderung erschweren könnte.

Aus einem Stiftungstopf erhalten jährlich die Stiftungen der etablierten Bundestagsparteien knapp 700 Millionen Euro für politische Bildung, Forschung, Stipendien und Auslandsprojekte – außer die Stiftung der AfD. Eine gesetzliche Grundlage gibt es bisher keine für die Fördermittel.

Dieses Versäumnis wurde den Bundestagsparteien erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich, nachdem die Partei um Tino Chrupalla und Alice Weidel in Karlsruhe Klage eingereicht hatte.

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Gesetzliche Grundlage für Finanzierung parteinaher Stiftungen

Nun solle die Finanzierung parteinaher Stiftungen eine neue Grundlage erhalten. Daher haben sich die Parteien der Ampel-Fraktion mit der Union zusammengeschlossen und in Kooperation einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem verankert ist, dass "nicht verfassungstreue Parteien" kein Geld für Stiftungen bekommen.

Gemeint sei hierbei vor allem die im Jahr 2017 gegründete und AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), um diese von der Finanzierung auszuschließen.

Grundsätzlich sei auch ein Ausschluss der Förderung parteinaher Stiftungen möglich. Allerdings müssten dann schwerwiegende Gründe – wie beispielsweise der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – der Partei nachgewiesen werden, schreibt "Legal Tribune Online" (LTO) unter Berufung auf das Urteil des Karlsruher Gerichts vom März 2023.

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Der neue Gesetzentwurf

Um in den Genuss einer Stiftungsförderung zu kommen, sei nun das aktive Eintreten für die freiheitlich-demokratische Ordnung Voraussetzung. Verfassungsfeinde bekämen kein Geld. Allerdings reiche eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz – wie bei der AfD – zur Untersagung einer Förderung nicht aus.

Zudem erhielten bisher politische Stiftungen eine Förderung, wenn diese "zum zweiten Mal in Folge in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt wurde", so die LTO. Künftig seien drei Wahlerfolge hintereinander erforderlich. Somit erhalte die Desiderius-Erasmus-Stiftung in dieser Wahlperiode keine Finanzierung.

Falls Parteien die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug einmal nicht erreichen sollten, erhielten diese dennoch die Stiftungsfinanzierung, wenn diese davor bereits zwei Mal hintereinander in den Bundestag eingezogen seien. 

Bei dem Gesetzentwurf handele es sich nicht um ein Gesetz, das sich gegen die AfD richte, betonten dabei nochmals Vertreter der Ampel-Regierung und Union. "Wir beziehen uns ausdrücklich nicht auf eine Partei", zitiert die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) den stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz. Es werde lediglich der Auftrag des Verfassungsrichters umgesetzt.

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AfD wehrt sich

Die AfD wies den Gesetzentwurf zurück, mit der Begründung, dass dieser nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. So würden die etablierten Parteien abermals den Versuch unternehmen, "die grundgesetzlich verankerte Chancengleichheit der Parteien auszuhöhlen", schreibt die NZZ unter Berufung auf die stellvertretende Bundessprecherin, Mariana Harder-Kühnel.

Daher behalte sich die Partei vor, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Die Stiftungen im Überblick

  • Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD)
  • Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU)
  • Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP)
  • Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)
  • Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne)
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linkpartei)
  • Desiderius-Erasmus-Stiftung (AfD)

Bereits am Freitag (13. Oktober) soll im Bundestag über den Gesetzentwurf beraten werden.

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