Es gibt eine Ausnahme
Arbeitskampf im öffentlichen Dienst: Wer streiken darf
- Veröffentlicht: 13.02.2025
- 15:48 Uhr
- dpa
Am Donnerstag sind bundesweit neue Warnstreiks im ÖPNV und öffentlichen Dienst angelaufen. Stellt sich die Frage, ob jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin teilnehmen darf?
Das Wichtigste in Kürze
In Bayern werden Warnstreiks fortgesetzt, in Meckelnburg-Vorpommern sind sie angelaufen.
Anlass sind die laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.
Streiken darf fast jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst – mit einer Ausnahme.
Nichts fährt mehr, heißt es im öffentlichen Personennahverkehr in Rostock und Greifswald. In Dortmund stehen Stadtbahn- und Buslinien von DSW21 still. Unter anderem in München, Nürnberg und Augsburg wird die Abfallentsorgung bestreikt. Dabei darf fast jeder mitmachen.
Wer darf streiken und wer nicht?
An einem rechtmäßig von einer Gewerkschaft ausgerufenen Warnstreik oder Streik teilnehmen darf grundsätzlich jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin.
Es spielt nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) dabei keine Rolle, ob man Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Ausgenommen sind Beamtinnen und Beamte, diese dürfen sich aber durchaus in ihrer Freizeit an entsprechenden Veranstaltungen beteiligen.
Wie sieht die Streikteilnahme aus?
Einfach daheim bleiben ist nicht Streiken. Beschäftigte müssen sich an den organisierten Streikveranstaltungen beteiligen. Welche arbeitsrechtlichen Folgen eine Streikteilnahme haben kann, erfahren Sie im Video:
Welche Pflichten haben streikende Arbeitnehmer?
Haben Arbeitgeber und Gewerkschaft Notdienstvereinbarungen getroffen, müssen streikwillige Beschäftigte, die dafür eingeteilt werden, diese Dienste auch ausüben - sofern es dafür nicht ausreichend Kolleginnen und Kollegen gibt, die sich nicht am Warnstreik oder Streik beteiligen. Zu beachten ist: Einseitig Notdienste anordnen dürfen Arbeitgeber laut Verdi nicht.