Ausstand am Airport
Streik am Flughafen: Diese Rechte stehen Passagieren zu
- Veröffentlicht: 10.03.2025
- 14:19 Uhr
- Michael Reimers
Streiks wie aktuell an deutschen Flughäfen betreffen Zehntausende Reisende. Wer um seine Rechte weiß, kann den Ärger um seine gecancelte Verbindung zumindest etwas abmildern.
Recht auf Umbuchung oder alternative Beförderung
Bei streikbedingtem Flugausfall oder einem verspäteten Abflug mehr als drei Stunden nach der ursprünglichen Startzeit steht Passagieren das Recht zu, dass ihnen die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten muss. Wer nicht automatisch auf einen anderen Flug umgebucht wird, sollte der Fluggesellschaft eine Frist dafür setzen, informiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Bei gestrichenen Flügen innerhalb Deutschlands und in angrenzende Länder dürfen Airlines das Flugticket auch in eine Bahnfahrkarte umwandeln.
Wird die Airline nicht von allein aktiv oder kommt auch nicht der Aufforderung nach, können Reisende selbst Ersatz beschaffen und der Fluggesellschaft die Kosten hinterher in Rechnung stellen. Als angemessene Frist für die Airline sieht das Reiserecht zwei bis drei Stunden an. Wenn ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung hat, dürfen Reisende ihr Ticket zurückgeben und sich das Geld erstatten lassen. Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren darf die Airline nicht einbehalten.
Recht auf Kost und Logis
Sitzen Passagiere streikbedingt für längere Zeit am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen: etwa für Verpflegung und Unterbringung. Üblich sind Gastronomiegutscheine für Getränke und Snacks vor Ort. Ab wann das Recht greift, hängt dpa zufolge von der Flugdistanz ab: Bei Flügen mit Distanzen bis 1.500 Kilometer haben Reisende bereits ab zwei Stunden Abflugverspätung ein Anrecht auf Versorgung, bei Distanzen zwischen 1.500 und 3.000 Kilometer ab drei Stunden, bei längeren Flügen ab vier Stunden. Wer am Airport strandet, dem muss die Airline die Übernachtung im Hotel zahlen.
Recht auf Entschädigung
Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung stehen Reisenden bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Person vor.
Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen infolge eines Warnstreiks einfordern können, hängt davon ab, wer konkret streikt. Befindet sich wie aktuell in Düsseldorf und Köln das Flughafenpersonal in einem Warnstreik, stehen die Aussichten auf Entschädigungen nach Angaben von dpa eher schlecht. Streiken hingegen Mitarbeitende einer Airline, steigen die Chancen auf finanziellen Ausgleich. Ein Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung der Ticketkosten besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.
Sonderfall: Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern, auch um die Betreuungsleistungen. Wer aufgrund eines Warnstreiks erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern und zahlt dann für einen Tag weniger.
Weitere Informationen zu Fluggast-Rechten bietet die Website der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. An diese können sich Passagiere auch kostenfrei mit einem Schlichtungsantrag wenden, falls es bei Erstattungsfragen Zwist mit der Airline gibt oder diese sich nicht meldet. Bei der Durchsetzung der Rechte hilft auch die kostenfreie "Flugärger"-App der Verbraucherzentralen.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Website der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr
- Verbraucherzentrale: "Flugärger"-App