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Medien

ARD in Russland: Zwei Journalisten werden ausgewiesen

  • Veröffentlicht: 27.11.2024
  • 16:46 Uhr
  • Christopher Schmitt
Zwei ARD-Mitarbeiter dürfen in Zukunft nicht mehr aus Russland berichten.
Zwei ARD-Mitarbeiter dürfen in Zukunft nicht mehr aus Russland berichten.© Daniel Löb/dpa

Zunächst vermeldete ein russischer TV-Sender, zwei seiner Mitarbeiter müssten Deutschland verlassen – dann meldete sich das russische Außenministerium: Zwei ARD-Journalisten müssen aus Russland ausreisen. Das Auswärtige Amt widerspricht der russischen Darstellung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Reaktion auf die vermeintliche Ausweisung zweier Mitarbeiter des russischen TV-Senders Erster Kanal werden zwei ARD-Journalisten ausgewiesen.

  • Der russische Sender spricht von einer "Strafe", das Auswärtige Amt betont, das Büro in Berlin nicht geschlossen zu haben. Das Berliner Landesamt für Einwanderung erklärte, fünf Personen von mehreren russischen Medien Aufenthaltserlaubnisse versagt zu haben.

  • Der Sender Erster Kanal darf in der EU nicht ausgestrahlt werden, wie anderen russischen Medien wird ihm Propaganda und Desinformation vorgeworfen.

Nachdem der staatliche russische TV-Sender Erster Kanal mitgeteilt hatte, ihr Korrespondent sowie ein Kameramann müssten in Kürze Berlin verlassen, folgt nun die prompte Reaktion: Wie Marija Sacharowa, die Sprecherin des russischen Außenministeriums, erklärte, müssen nun zwei Journalisten der ARD Russland verlassen. Inzwischen hat der für die Russlandberichterstattung der ARD zuständige WDR die Nachricht bestätigt. Bis zum 16. Dezember müssen beide ihre Akkreditierung zurückgeben und Russland verlassen, meldete die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

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In einem live auf Social Media übertragenen Briefing sagte die Sprecherin des russischen Außenministeriums laut "Spiegel"-Informationen, bei den betroffenen Journalisten handele sich um den ARD-Korrespondenten Frank Aischmann und den technischen Mitarbeiter Sven Feller. Des Weiteren kündigte Sacharowa an, dass Russland die Akkreditierung neuer ARD-Mitarbeiter:innen prüfe – unter der Bedingung, dass zuvor das Korrespondentenbüro des Ersten Kanals in Berlin wieder seine Arbeit aufnimmt.

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Russischer Sender spricht von "Strafe"

Im Vorfeld vermeldete der russische Fernsehsender, dass zwei seiner Mitarbeiter Deutschland verlassen sollen. Der Korrespondent Iwan Blagoj sowie der Kameramann Dmitri Wolkow seien zur Ausreise aufgefordert worden. Bis Mitte Dezember sollten die beiden die Bundesrepublik verlassen, hieß es in einem TV-Beitrag des Senders, auf den sich der "Spiegel" bezieht. Das Büro des Ersten Kanals in Berlin werde demnach geschlossen. Das sei die "Strafe für Wahrheit und Professionalismus", ist einer Mitteilung des Senders zu entnehmen.

Es handele sich um einen "Beschluss", heißt es nach "Spiegel"-Informationen im Beitrag des Ersten Kanals. Welche Behörde diesen gefasst haben soll, wird nicht genannt. Eingeblendet wurde ein Schreiben, dessen Briefkopf mit "Landesamt für Einwanderung" beschriftet ist. Die Behörde zeichnet für Aufenthaltsgenehmigungen verantwortlich, welche auch russische Journalist:innen benötigen. Laut "Spiegel" erklärte Korrespondent Blagoj im Beitrag, dass die Entscheidung im Zusammenhang mit "nationalen Sicherheitsinteressen Deutschlands" stehe.

Blagoi stellte die Vermutung an, dass seine Ausweisung mit einer Reportage über einen deutschen Staatsbürger zusammenhängt, der kürzlich in Kaliningrad vom russischen Geheimdienst FSB wegen angeblicher Sabotage festgenommen wurde. Allerdings sagte er auch, dass Kameramann Wolkow schon im vergangenen Winter Probleme mit der Visaverlängerung bekommen habe.

Das sagt das Berliner Landesamt für Einwanderung

Das zuständige Landesamt für Einwanderung in Berlin teilte auf dpa-Anfrage mit, dass die Behörde fünf Personen von mehreren russischen Medien, davon vier Journalisten und eine Ehefrau, Aufenthaltserlaubnisse versagt habe. Zum Teil sind die rechtlichen Fälle den Angaben zufolge noch offen. Als eine Begründung für einen der Fälle wurde angeführt, dass das russische Medium Fehlinformationen und Propaganda zur Diskreditierung des Westens und der EU verbreite. Die Behörde stützte sich auch auf die EU und ein Sanktionspaket.

Wie andere staatliche russische Medien ist auch der Erste Kanal von EU-Sanktionen betroffen. In Mitgliedsstaaten darf der TV-Sender nicht ausgestrahlt werden, auch seine Website ist blockiert. Der Vorwurf an Moskau lautet, den Kanal gezielt für Propaganda und Desinformationskampagnen zu nutzen. Unter anderem betrifft dies den russischen Angriffskrieg in der Ukraine.

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Bundesregierung: Haben Büro nicht geschlossen

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts betonte: "Die russischen Behauptungen sind falsch. Die Bundesregierung hat das Büro dieses Senders nicht geschlossen." Russische Journalist:innen könnten in Deutschland frei und ungehindert berichten. Er könne nur mutmaßen, dass es um das Aufenthaltsrecht gehe – dies sei aber Ländersache. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte: "Wenn man aufenthaltsrechtliche Vorgaben nicht erfüllt, dann hilft es auch nichts, sich als Journalist beruflich zu betätigen."

Zur Ausweisung zweier ARD-Journalisten aus Russland sagte der Außenamts-Sprecher noch vor der offiziellen Bestätigung: "Sollten sich diese Meldungen bestätigen, würden wir die aufs Schärfste zurückweisen. Das steht in keinem Verhältnis." Man sehe das Vorgehen Russlands, insbesondere gegen inländische, aber auch gegen ausländische Journalisten mit großer Besorgnis.

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Schwierigkeiten für ausländische Journalisten

Russland hat ausländischen Journalist:innen nach Kriegsbeginn die Arbeit deutlich erschwert. Die für die Arbeit nötigen Akkreditierungen werden nunmehr für Korrespondenten aus sogenannten "unfreundlichen Ländern" nur noch für drei Monate vergeben statt für ein Jahr. Zudem sind die Gefahren der Berichterstattung gestiegen: Der russische Geheimdienst FSB hatte den "Wall Street Journal"-Korrespondenten Evan Gershkovich im März 2023 wegen angeblicher Spionage verhaftet - ein russisches Gericht hatte ihn deswegen zu 16 Jahren Haft verurteilt. Erst im Sommer kam er in einem größeren Gefangenenaustausch frei.

  • Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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