Ausgangsperre 2020
Bayern: Bürger:innen können unberechtigte Corona-Bußgelder zurückfordern
- Veröffentlicht: 10.03.2023
- 10:46 Uhr
- Clarissa Yigit
Nun ist es offiziell: Die verhängte Ausgangssperre in Bayern auf Grund der Corona-Pandemie im April 2020 war rechtswidrig. Nun können Bürger:innen, die damals einen Bußgeldbescheid wegen Missachtung dieser Regelung erhielten, das Geld unbürokratisch zurückfordern.
Das Wichtigste in Kürze
Bürger:innen aus Bayern können Corona-Bußgelder, die zwischen dem 1. und 19. April 2020 verhängt wurden, zurückfordern.
Rund 22.000 Menschen erhielten damals einen Bußgeldbescheid.
Vor allem betrifft die Rückforderung Menschen, die in diesem Zeitraum ihre Wohnung verlassen haben, "um alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen".
Bürger:innen aus Bayern können nun unberechtigt verhängte Corona-Bußgelder zurückfordern. Insbesondere gehe es um Fälle, bei denen Menschen zu Beginn der Corona-Pandemie eine Strafe zahlen sollten, weil sie alleine oder mit Angehörigen ihres Haushalts die Wohnung verließen und sich im Freien aufhielten. Dies teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag (10. März) mit, nachdem die vorliegende Urteilsbegründung geprüft wurde.
Vermutlich dürften die Rückzahlungen, die nun formlos bei den damals zuständigen Behörden beantragt werden können, tausende Menschen in Bayern betreffen. In dem fraglichen Zeitraum vom 1. bis 19. April 2020 wurden bayernweit rund 22.000 Bußgelder wegen Verstößen gegen die damalige Ausgangsbeschränkung verhängt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet
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Hintergrund für die Rückzahlung
Die Ausgangsbeschränkungen im April 2020 seien nicht mit dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" vereinbar gewesen, schreibt "BR24.de".
Dementsprechend urteilte Ende November 2022 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam seien. Daraufhin hatte die Staatsregierung eine Rückzahlung von unberechtigt verhängten Bußgeldern angekündigt. Diese sollte aber erst erfolgen, sobald die schriftliche Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts vorliege. In dem Rechtsstreit ging es um die bayerische Corona-Verordnung vom 31. März.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte hierzu: "Beim Thema Rückzahlungen setzen wir auf ein möglichst einfaches Vorgehen. Die Anträge auf Rückzahlung werden nun unbürokratisch abgearbeitet." Grundsätzlich sei der damalige Kurs allerdings richtig gewesen. So sei damals das Mittel der Ausgangssperre eingesetzt worden, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Wie erfolgt die Rückzahlung?
Wurde das Bußgeld per Bußgeldbescheid verhängt, entscheiden laut Ministerium die Bezirksregierungen über die Rückerstattungen. Eingereicht werden können die Anträge auf Rückerstattung entweder bei den Kreisverwaltungsbehörden, die den Bußgeldbescheid erlassen haben, oder bei der für die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständigen Regierung.
Wenn das Bußgeld allerdings von einem Gericht ausgesprochen wurde, sind die Justizbehörden für die Entscheidung über die Rückerstattung zuständig.
FDP-Fraktionschef Martin Hagen ergänzt, dass die Staatsregierung betroffene Bürger:innen zumindest proaktiv über die Möglichkeit einer Rückzahlung informieren müsse, soweit dies durch die Verwaltungsbehörden bei vorliegenden Daten über die Bußgeldbescheide möglich ist.
Wer erhält keine Rückzahlung?
Allerdings erhalten nicht alle Betroffenen eine Rückzahlung. Nur Bürger:innen, die explizit ein Bußgeld zahlen mussten, weil sie ihre Wohnung damals verließen, "um alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen".
In allen anderen Fällen gehen die Bewohner:innen in Bayern leer aus. Beispielsweise wenn Bußgelder verhängt wurden, weil Menschen die eigene Wohnung verlassen haben, um Partys zu feiern oder sich mit anderen zu treffen.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa