Verletzungsgefahr
Brötchen-Rückruf bei Edeka und Netto wegen Holz- Fremdkörper
- Aktualisiert: 05.06.2024
- 17:07 Uhr
- Clarissa Yigit
Die Supermärkte Edeka und Marktkauf sowie der Discounter Netto rufen Aufbackbrötchen der Firma Panem Backstube GmbH wegen möglicher Fremdkörper in den Produkten zurück.
Die Firma Panem Backstube GmbH ruft "Gut&Günstig Gemischte Brötchen zum Fertigbacken" sowie "Kornmühle Gemischte Brötchen zum Fertigbacken" jeweils in der 540-Gramm-Packung zurück. Grund für den Rückruf sind mögliche Fremdkörper aus Holz in den Produkten.
Da Holz aufgrund seiner Farbe sich nur schwer von Teigware unterscheidet, ist dieses mit dem bloßen Auge kaum zu erkennen. Beim Verzehr könnten Konsument:innen sich im Mund-Rachen-Raum oder der Speiseröhre verletzen, ergänzt "T-online". Daher rät der Hersteller aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes vom Verzehr der Produkte ab.
Vom Warenrückruf sind alle Packungen der Aufbackbrötchen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) bis einschließlich 30.05.2024 betroffen. Andere Artikel und MHDs nach dem 30.05.2024 bleiben von dem Rückruf unberührt.
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Diese Produkte sind vom Rückruf betroffen
- Artikel: "Gut & Günstig gemischte Brötchen zum Fertigbacken"
- Inhalt: 540 Gramm
- MHD: alle bis einschließlich 30.05.2024
- Hersteller: Firma Panem Backstube GmbH
- Verkauft durch: Edeka und Marktkauf
Die "Gut & Günstig gemischten Brötchen zum Fertigbacken" wurden überwiegend bei Edeka und Marktkauf verkauft.
In folgenden Bundesländern wurden die "Gut & Günstig gemischten Brötchen zum Fertigbacken" zum Verkauf angeboten:
- Artikel: "Kornmühle Gemischte Brötchen zum Fertigbacken"
- Inhalt: 540 Gramm
- MHD: alle bis einschließlich 30.05.2024
- Hersteller: Firma Panem Backstube GmbH
- Verkauft durch: Netto Marken-Discount
Die "Kornmühle Gemischte Brötchen zum Fertigbacken" wurden bundesweit zum Verkauf angeboten.
Verbraucher:innen, die ein vom Warenrückruf betroffenes Produkt gekauft haben, können dieses in ihrem jeweiligen Supermarkt oder Discounter ohne Kassenbon gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Zudem haben sowohl die Panem Backstube GmbH als auch die jeweiligen Handelsunternehmen umgehend reagiert und die betroffenen Artikel aus dem Verkauf genommen.
- Verwendete Quellen:
- T-Online: "Rückruf bei Edeka: Verletzungsgefahr bei Aufbackbrötchen"