Nach tagelangem Ringen
Bürgergeld: Union und Ampel sind sich einig
- Veröffentlicht: 22.11.2022
- 14:31 Uhr
- Anne Funk
Die Ampel-Koalition und die Union haben sich geeinigt: Im Streit um das Bürgergeld wurden nach langem Hin und Her Kompromisse geschlossen, damit die Reform zum kommenden Jahr umgesetzt werden kann.
Das Wichtigste in Kürze
Die Union hatte bisher den Entwurf der Ampel zum Bürgergeld blockiert.
Nun wurden Kompromisse geschlossen, CDU und CSU machen den Weg für die Sozialreform frei.
Ab 1. Januar 2023 soll das Bürgergeld die Hartz-IV-Leistungen ablösen.
Unter Hochdruck wurde verhandelt, nun haben Union und Ampel-Koalition den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht. In den Streifragen zu der geplanten Sozialreform seien Kompromisse erzielt worden, teilten die Parteien am Dienstag (22. November) nach Berichten der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Zum 1. Januar 2023 sollen die Hartz-IV-Leistungen durch das neue Bürgergeld abgelöst werden.
Zahlreiche Punkte waren noch strittig: So hatte die Union darauf bestanden, dass es für Empfänger:innen mehr Sanktionen gebe als bisher geplant. Diese Forderung konnte sie nun durchsetzen. Auf eine sanktionsfreie "Vertrauenszeit" von sechs Monaten, wie von der Ampel vorgeschlagen, wurde dagegen verzichtet. Leistungsminderungen sollen stattdessen von Anfang an greifen, falls sich Arbeitslose zum Beispiel nicht wie vereinbart für eine Stelle bewerben. Dafür wurde nun ein Stufenmodell vereinbart.
Im Streit um das sogenannte Schonvermögen einigten sich die Beteiligten auf einen Betrag von 40.000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere. Die Ampel hatte ursprünglich die Summe von 60.000 Euro gefordert, CDU und CSU beharrten auf wesentlich weniger eigenes Vermögen, sollten die Betroffenen staatliche Leistungen erhalten. Statt der von der Ampel geforderten zwei Jahre Karenzzeit wurde ein Kompromiss von einem Jahr beschlossen. Die Leistungsbezieher:innen müssen in dieser Zeit ihr eigenes Erspartes nicht aufbrauchen. Altersvorsorge ist komplett von dieser Regelung ausgenommen und bleibt geschützt.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat soll am Mittwoch (23. November) den Kompromiss festzurren. Das Bürgergeldgesetz soll dann bis Freitag (25. November) von Parlament und Länderkammer beschlossen werden. Ab dem 1. Januar 2023 erhöhen sich die Bezüge von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro.
Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa