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Projekt der Ampel-Koalition

Bundestag und Bundesrat stimmen Bürgergeld zu

  • Aktualisiert: 25.11.2022
  • 12:30 Uhr
  • Simon Traub
Abgeordnete der Länder nehmen im Bundesrat an Abstimmungen teil.
Abgeordnete der Länder nehmen im Bundesrat an Abstimmungen teil.© Wolfgang Kumm/dpa

Die Grundsicherung steigt. Hartz IV ist Geschichte - ab dem kommenden Jahr. Es besteht Einigung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld in Deutschland eingeführt.

  • Der Bundesrat hat zugestimmt.

  • Alleinstehende bekommen künftig 502 Euro.

Eine lange Zeit wurde darüber debattiert: das Bürgergeld. Im kommenden Jahr wird es Deutschland eingeführt. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag (25. November) auch der Bundesrat der Sozialreform zu. Sie soll das bisherige Hartz-IV-System ablösen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

Damit kommen auf Millionen Bedürftige ab 2023 mehr Grundsicherung und auch neue Regeln zu. Zum 1. Januar steigen demnach die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 Euro – Alleinstehende bekommen künftig 502 Euro.

Bürgergeld fiel zunächst durch

Zum 1. Juli treten dann wesentliche Teile der Reform in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Dauerhafte Arbeit zu vermitteln soll im Mittelpunkt stehen, keine einfachen Helferjobs. Betroffene sollen in verstärktem Maß weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten können. Zusätzlich dürfen Menschen, die Grundsicherung erhalten, künftig mehr hinzuverdienen – zum Beispiel mit einem Minijob.

Die Union hatte die ursprünglichen Pläne der Ampel-Koalition abgelehnt. CDU und CSU bemängelten, dass Arbeitslose zu wenig zu eigener Mitwirkung angehalten werden sollten. Die Balance von "Fördern und Fordern" solle gewahrt werden, argumentierte die Union. Im Bundesrat fiel das Bürgergeld deshalb zunächst durch.

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Kürzungen und Schonvermögen

 Ab Januar soll es Kürzungen des Bürgergelds geben können. Diese sind gestaffelt und in Höhe von maximal 30 Prozent möglich, wenn sich Arbeitslose entgegen den Absprachen nicht auf eine Stelle bewerben oder eine Maßnahme etwa zur Qualifizierung antreten.

Die Empfänger:innen des Bürgergelds dürfen zudem künftig etwas weniger selbst angespartes Geld behalten als zunächst geplant - 40.000 Euro Schonvermögen. Weitere Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft dürfen jeweils 15.000 Euro behalten. Altersvorsorge und Wohnung bleiben zunächst weitgehend unangetastet.

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
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