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Zustimmung trotz Kritik

Bundesrat stimmt zu: Heizungsgesetz kann Anfang 2024 in Kraft treten

  • Veröffentlicht: 29.09.2023
  • 16:29 Uhr
  • Stefan Kendzia
Die Ländervertreter heben während der Sitzung des Bundesrats bei einer Abstimmung die Hand. Das Heizungsgesetz wurde nun gebilligt.
Die Ländervertreter heben während der Sitzung des Bundesrats bei einer Abstimmung die Hand. Das Heizungsgesetz wurde nun gebilligt.© Lukas Fortkord/dpa

Das sogenannte Heizungsgesetz sorgt seit langer Zeit für hitzige Debatten. Jetzt hat der Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz trotz interner Kritik und einem Antrag Bayerns, der letztendlich scheiterte, gebilligt. So kann es Anfang 2024 in Kraft treten.

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Jetzt ist es also durch, das Heizungsgesetz. Der Bundesrat hat das vor drei Wochen beschlossene Gebäudeenergiegesetz gebilligt, nachdem es lange Konflikte innerhalb der Koalition aus SPD, Grünen und FDP darüber gegeben hatte, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Vor allem die FDP hatte wesentliche Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf durchgesetzt.

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Per Gesetz zu mehr Klimaschutz in Gebäuden

Florian Herrmann (CSU), Chef der Bayerischen Staatskanzlei, sagte im Bundesrat über das als umgangssprachlich bezeichnete Heizungsgesetz: "Selten hat ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land derart verunsichert und verärgert." Er kritisierte darüber hinaus, dass die Förderung von Holzheizungen künftig benachteiligt werden sollen. Holz aber ist vor allem auf dem Land essenziell beim Thema Heizung. Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) nannte das Verfahren zum Heizungsgesetz einen "traurigen Tiefpunkt" in der Geschichte der Gesetzgebung in Deutschland. Es seien weiter viele Fragen offen.

Mehr Klimaschutz in Gebäuden - per Gebäudeenergiegesetz soll das erreicht werden, so die Vorstellung der Bundesregierung. Mit Inkrafttreten soll durch einen Austausch von Öl- und Gasheizungen Schritt für Schritt das Heizen in Deutschland klimafreundlich gemacht werden. Das Gesetz sieht vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Mit der Billigung durch den Bundesrat kann das Heizungsgesetz ab 2024 in Kraft treten - es gilt allerdings zunächst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll.

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Für Städte wie Gemeinden gelten unterschiedliche Vorgaben. Während Großstädte bis spätestens 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen müssen, gilt für Städte unter 100.000 Einwohner eine längere Frist bis 30. Juni 2028. Für kleine Gemeinden unter 10 000 Einwohnern soll es vereinfachte Verfahren geben können. Die Länder sollen vorsehen können, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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