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Null Toleranz

Cannabis am Steuer: So lange sollten Sie nach dem Kiffen besser nicht Auto fahren

  • Aktualisiert: 25.06.2024
  • 08:50 Uhr
  • Clarissa Yigit
Autofahrer:innen, die mit einem THC-Wert von einem ng/ml erwischt werden, droht der Führerscheinentzug.
Autofahrer:innen, die mit einem THC-Wert von einem ng/ml erwischt werden, droht der Führerscheinentzug.© Foto: Annette Riedl/dpa

Eigentlich ist den meisten klar, dass Drogen den Straßenverkehr unsicherer machen. Nach einem Bier darf man aber oft noch fahren. So etwas wie eine Promille-Grenze soll nun auch für Cannabis kommen. Bis dahin gilt die strenge alte Regel.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Zuge der Cannabis-Legalisierung der Ampel-Regierung wird vorerst der THC-Wert für Autofahrer:innen nicht erhöht.

  • Dies bedeutet, dass bei Konsument:innen der THC-Wert im Blut nicht höher als ein ng/ml liegen darf.

  • Überschreiten Fahrzeugführer:innen diesen, drohen Führerscheinentzug, eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg.

Kiffen ist für Erwachsene seit dem Ostermontag mit vielen Vorgaben legal. Und was heißt das für Cannabis am Steuer? Vorerst gilt die strikte Linie weiter, dass schon beim bloßen Nachweis des berauschenden Stoffes Geldbußen oder Punkte in Flensburg drohen. Jetzt kommt aber - wie bei der 0,5-Promille-Marke für Alkohol - ein Grenzwert in Sicht, wie viel des Cannabis-Wirkstoffes THC noch tolerierbar sein soll. Eine Expertenkommission legte bereits einen Bericht vor und empfiehlt einen gesetzlichen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Für eine Umsetzung ist jetzt der Bundestag am Zug. 

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hob zum Start der Cannabis-Freigabe extra noch einmal hervor: "Auch ab dem 1. April gilt weiterhin: Wer kifft, fährt nicht." Begleitend zum Gesetz für die teilweise Legalisierung der Droge beriet aber eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums, wie ein verantwortbarer Grenzwert für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gefasst werden könnte. Heraus kam eine Empfehlung, die auch ein verschärftes Augenmerk auf riskanten "Mischkonsum" von Cannabis und Alkohol legt.

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Experten empfehlen 3,5-Nanogramm-Grenze

Die Ausgangslage: Ordnungswidrig handelt aktuell, wer "unter Wirkung" berauschender Mittel Auto fährt, zu denen Cannabis gehört. Und die Wirkung liegt schon vor, wenn die Substanz überhaupt nachgewiesen wird. In der Rechtsprechung hat sich dafür ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten 2022 für eine "angemessene" Heraufsetzung eines Grenzwertes aus. Denn die 1 Nanogramm seien so niedrig, dass auch viele sanktioniert werden, bei denen sich eine mögliche Minderung der Fahrsicherheit nicht tragfähig begründen lasse.

Der Grenzwert: Die Arbeitsgruppe mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr empfiehlt nun eine Marke von 3,5 Nanogramm, wie das Ministerium mitteilte. Bei diesem Wert sei "eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend". Dies sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar und liege deutlich unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der ein Unfallrisiko steige. In die 3,5 Nanogramm eingerechnet ist demnach auch schon ein "Sicherheitszuschlag" von 1 Nanogramm wegen möglicher Messfehler.

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So lange ist Cannabis nachweisbar

Und wie lange ist das Cannabis im Urin messbar? In den üblichen Schnelltests könnten Abbauprodukte nach einer einzelnen Dosis für bis zu fünf Tage nachgewiesen werden, zitiert die "Bild" Franjo Grotenhermen von der "Arbeitsgemeinschaft Cannabis Medizin e. V." Bei regelmäßigen Einnahmen sogar noch bis zu zwei Monate.

Autofahrer:innen, die sich einem Schnelltest verweigern, könne eine Blutprobeentnahme von der Polizei angeordnet werden – vorausgesetzt, es liege ein begründeter Verdacht vor. Die Polizisten dürfen dann die mutmaßlichen Kiffer zum Arzt oder Labor mitnehmen.

:newstime
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Wann wird der neue Wert Gesetz?

Mischkonsum: Eine strengere Regelung empfehlen die Experten dafür, wenn Kiffen und Alkohol am Steuer zusammenkommen. Wegen dieser besonderen Gefährdung sollte bei Cannabiskonsum ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten - und zwar entsprechend des bestehenden Alkoholverbots für Fahrer:innen in der Probezeit nach dem Führerschein-Erwerb und für unter 21-Jährige. Ordnungswidrig handelt dann, wer als Cannabiskonsument am Steuer sitzt und Alkohol trinkt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter Wirkung alkoholischer Getränke steht.

Wie schnell aus den Empfehlungen ein Gesetz wird, muss sich nun zeigen. FDP-Fraktionsvize Carina Konrad sagte, die unabhängige Kommission habe einen fundierten Vorschlag frei von politischer Einflussnahme gemacht. "Diesen sollten wir so umsetzen, um weiterhin Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten." Die FDP-Fachpolitikerin Kristine Lütke sagte, der Bundestag sollte auf der Grundlage dieses "ausgewogenen Vorschlags" jetzt zügig ein Gesetzgebungsverfahren für den neuen Grenzwert einleiten.

Welche Strafen drohen?

  • Ersttäter: einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 500 Euro Geldbuße
  • Nach der dritten Wiederholungstat: drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 1.500 Euro Geldbuße
  • Bei Fahrfehler oder Drogenausfallerscheinungen: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Führerscheinentzug für die Dauer, Sperrfrist zur Neuerteilung zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, drei Punkte in Flensburg
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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