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Nach Koalitionsverhandlungen

CDU-Chef Merz stellt Steuerentlastung für mittlere Einkommen in Frage

  • Veröffentlicht: 13.04.2025
  • 10:05 Uhr
  • Benedict Hottner

Im Koalitionsvertrag ist eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen vorgesehen – doch CDU-Chef Friedrich Merz dämpft nun die Erwartungen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Senkung der Einkommenssteuer geeinigt.

  • CDU-Chef Friedrich Merz stellt diese jedoch in Frage.

  • Dabei verweist er auf den Zustand des Haushalts.

Friedrich Merz sieht die geplante Einkommensteuersenkung für kleinere und mittlere Einkommen noch nicht als beschlossen an. Obwohl Union und SPD sich im Koalitionsvertrag grundsätzlich darauf geeinigt haben, stellt der CDU-Vorsitzende nun klar: Die Entlastung steht unter Finanzierungsvorbehalt.

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"Nein, die ist nicht fix", sagte Merz der Bild am Sonntag. "Wir hätten das in der Koalition mit den Sozialdemokraten gerne von Anfang an verabredet. Darüber hat es einen Dissens gegeben. Deswegen haben wir es offengelassen."

Im Koalitionsvertrag heißt es lediglich: "Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken." Wann genau das geschehen soll und in welchem Umfang, bleibt jedoch unklar. Merz betont, dass dies nur geschehe, "wenn es der öffentliche Haushalt hergibt".

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Uneinigkeit über Auslegung des Koalitionsvertrags

Ein genereller Finanzierungsvorbehalt ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zwar enthalten – doch wie weit dieser reicht, ist zwischen den Parteien umstritten. Während SPD-Chef Lars Klingbeil ihn auf alle Maßnahmen bezogen sieht, widerspricht Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei: Nicht alle Vereinbarungen seien davon betroffen, meint er.

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Mindestlohn von 15 Euro frühestens 2026 oder 2027

Auch bei der Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro zeigt sich Merz vorsichtig. Zwar ist im Koalitionsvertrag das Jahr 2026 als Ziel formuliert, doch der CDU-Chef verweist auf die Entscheidungshoheit der Mindestlohnkommission.

"Der Mindestlohn kann bei dieser Höhe zum 1.1.2026 oder 2027 liegen", sagte Merz. Gleichzeitig betonte er: "Aber das bleibt die Aufgabe der Mindestlohnkommission, das in eigener Autonomie auch festzulegen."

Im Vertrag zwischen Union und SPD heißt es dazu: Die Kommission soll sich bei ihrer Entscheidung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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