Neuerungen bei der Deutschen Post
DHL ändert ab Mai seine Geschäftsbedingungen: Das sollten Kunden wissen
- Veröffentlicht: 14.04.2025
- 18:55 Uhr
- Michael Reimers
Die Deutsche Post passt ihre Nutzerbedingungen für den Versand und das Empfangen von Paketen aus dem In- und internationalen Ausland an. Das gilt für Kund:innen.
Zum 15. Mai 2025 führt DHL neue Regeln für Packstationen, Auslands-Pakete und Drittanbieter-Automaten ein. Kund:innen sollten sich auf einige wichtige Änderungen einstellen, um einen reibungslosen Paketempfang zu gewährleisten.
Nun passt das Unternehmen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, was einige Details rund um den Paketempfang betrifft. Allein in Deutschland hat DHL im vergangenen Jahr rund 1,8 Milliarden Pakete ausgeliefert.
Genauere Adressierung für Packstationen
Kund:innen müssen künftig noch genauer auf die richtige Adressierung achten, wenn sie Pakete an eine DHL-Packstation liefern lassen. Die neuen AGB legen fest, dass der angegebene Name der Empfänger:in mit der Postnummer übereinstimmen muss. Dabei muss jetzt auch die Packstationsnummer korrekt sein.
Was ist die Postnummer? Sie ist die persönliche Kundennummer bei DHL. Bei der Erstellung eines DHL-Kundenkontos wird diese automatisch erstellt.
Sind bei der Sendung die Postnummer und Packstationsnummer nicht korrekt, können die Pakete in Zukunft nicht in der Packstation eingelagert werden wie bisher, sondern werden bei der nächsten Poststelle abgeliefert.
Zustellung zu Paketautomaten von Drittanbietern
Bisher war die Zustellung an Paketautomaten von Drittanbietern - die nicht zum Unternehmen gehören - über DHL nicht klar geregelt. Doch mit den neuen AGBs gilt, dass zukünftig die Adressen der Packstationen eindeutig angegeben werden müssen. Auch muss die Deutsche Post kostenfreien Zugang zu den Drittanbieter-Automaten haben.
Das müssen laut den neuen Geschäftsbedingungen die Empfänger:innen sicherstellen. Denn nur dann kann die Zustellung erfolgen, so DHL.
Neue Möglichkeiten bei internationalen Sendungen mit der Post
Eine weitere wichtige Änderung betrifft internationale Sendungen. Bisher war es nicht möglich, bestimmte internationale Sendungen, wie zollpflichtige Pakete, an eine Packstation oder Filiale umzuleiten. Diese Einschränkung entfällt jetzt teilweise.
Ab dem 15. Mai 2025 gilt: Internationale Pakete dürfen auch umgeleitet werden, sofern keine Einfuhrabgaben bzw. Zollabgaben anfallen. Somit ist das Empfangen von internationalen Paketen durch die neuen Geschäftsbedingungen deutlich einfacher. Kund:innen können nun auch internationale Sendungen an eine Packstation oder Filiale umleiten lassen, was den Empfang erheblich vereinfacht.
Kunden können Widerspruch gegen neue AGB einlegen
Auch erhalten DHL-Nutzer:innen ab Mitte Mai mehr Rechte. Sie können durch die neuen AGB schriftlich per E-Mail oder Brief Widerspruch einlegen. Das ist bis zum 14. Mai 2025 möglich.
Doch Achtung: Widerspricht man den neuen Geschäftsbedingen, kann DHL den Vertrag nicht fortsetzen und jegliche Leistungen werden ab dem 15. Mai eingestellt. Unternimmt man nichts, nimmt man somit die neuen Bedingungen automatisch an.
- Verwendete Quellen:
- t-online: "DHL ändert die AGB: Das ist für Kunden wichtig"