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Urteil in München

Corona-Masken-Deal: Gefängnisstrafe für Politikertochter Tandler

  • Aktualisiert: 15.12.2023
  • 09:33 Uhr
  • Anne Funk
Die Angeklagte Andrea Tandler zu Prozessbeginn im Gerichtssaal vor ihren Rechtsanwältinnen.
Die Angeklagte Andrea Tandler zu Prozessbeginn im Gerichtssaal vor ihren Rechtsanwältinnen.© Matthias Balk/dpa

Die Politikertochter und Unternehmerin Andrea Tandler muss in der Affäre um Corona-Schutzmasken wegen Steuerhinterziehung für vier Jahre und fünf Monate in Haft.

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Dieses Urteil verkündete das Landgericht München I am Freitag (15. Dezember). Tandlers mitangeklagter Geschäftspartner N. wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Vorausgegangenen war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Strafen am oberen Rand des vom Gericht in Aussicht gestellten Strafrahmens gefordert, das wären bei Tandler vier Jahre und neun Monate und bei N. vier Jahre gewesen. Die Verteidiger hatten dagegen für Strafen am unteren Rand plädiert, das wären bei Tandler vier Jahre und drei Monate und bei N. drei Jahre und sechs Monate gewesen.

Im Video: Corona-Masken-Prozess - Hat Andrea Tandler ihre Nähe zur Politik ausgenutzt?

Corona-Masken-Prozess: Hat Andrea Tandler ihre Nähe zur Politik ausgenutzt?

Andrea Tandler ist die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hatte sie für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen - was für sich genommen legal ist - Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.

Wirtschaftlicher Schaden von 7,8 Millionen Euro

Allerdings wirft die Staatsanwaltschaft Tandler und N. vor, die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht zu haben. Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft zum Ende des Verfahrens auf 7,8 Millionen Euro.

Über ihre Verteidiger räumten die beiden Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungs-Vorwürfe, konkret die Vorwürfe der Einkommen- und Gewerbesteuer-Hinterziehung, weitestgehend ein. Den entstandenen Steuerschaden haben beide nachgezahlt.

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:newstime
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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