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Erfolgreiche Verhandlungen

Durchbruch: EU einigt sich auf Asylreform

  • Veröffentlicht: 20.12.2023
  • 13:51 Uhr
  • Clarissa Yigit
Migranten klettern über einen Zaun auf der Insel Lampedusa. Um eine irreguläre Migration in der EU zu unterbinden, werde es demnächst Verschärfungen der bisherigen Regeln geben. 
Migranten klettern über einen Zaun auf der Insel Lampedusa. Um eine irreguläre Migration in der EU zu unterbinden, werde es demnächst Verschärfungen der bisherigen Regeln geben. © Cecilia Fabiano/LaPresse via ZUMA Press/dpa

Vertreter:innen sowohl der EU-Staaten als auch des Europaparlaments ist es gelungen, sich auf finale Gesetzestexte bei den Verhandlungen zur Reform des Asylsystems zu einigen. Unter anderem soll es einheitliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen geben.

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Das Asylsystem in der Europäischen Union (EU) steht schon lange auf dem Prüfstand. Bereits seit der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015/16 gab es etliche Jahre Diskussionen um eine Reform des Systems.

Damals wurden Länder wie Griechenland von einer enormen Zahl an Flüchtenden aus Syrien überfordert. Unregistriert konnten Hunderttausende den Weg in andere EU-Staaten fortsetzen – was nach der sogenannten Dublin-Verordnung nicht hätte passieren dürfen. Denn diese besagt, dass Asylbewerber:innen "da registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben", erklärt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Nun ist es Vertreter:innen der EU-Staaten und des Europaparlaments gelungen, sich auf endgültige Gesetzestexte zu einigen, teilten die spanische Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission am Mittwochmorgen (20. Dezember) mit.

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Was ändert sich?

Mit dem Ziel, die irreguläre Migration einzudämmen, sind somit zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln vorgesehen.

So solle es künftig einheitliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen geben. Dabei solle insbesondere mit Menschen, die aus vermeintlich relativ sicheren Ländern kommen, deutlich härter umgegangen werden. So sollen diese – bis zur endgültigen Entscheidung über den gestellten Asylantrag – "unter haftähnlichen Bedingungen" in Auffanglagern einquartiert werden können.

Auch müssen EU-Staaten, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, ihren Beitrag zur Unterstützung leisten. Dies könne etwa eine finanzielle Hilfe sein. Diese Neuregelung soll somit bei der Verteilung der Schutzsuchenden als eine Art "Solidaritätsmechanismus" fungieren.

Zudem sollen abgelehnte Asylbewerber:innen "künftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden". Nun muss die Einigung noch vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten bestätigt werden.

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:newstime
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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