Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe
Elektronische Patientenakte: Was Sie jetzt über die ePA wissen müssen
- Veröffentlicht: 15.01.2025
- 14:29 Uhr
- dpa
ePA: Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die nun für alle gesetzlich Versicherten kommt. Was das bringt, wie man sie nutzt - und wie man widersprechen kann.
Inhalt
- Was versteht man unter einer ePA?
- Wann ist Startschuss für die ePA?
- Was sind die Vorteile einer ePA für die Patient:innen?
- Haben Patient:innen auch Zugriff auf die Daten?
- Welche Einstellungen kann man in einer ePA vornehmen?
- Bekommen auch Kinder eine ePA?
- Kann ich dem Anlegen einer Patientenakte auch widersprechen?
- Wie steht es um die Datensicherheit?
Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe: Gerade wer eine längere Krankengeschichte hat, trägt eine regelrechte Zettelwirtschaft von Praxis zu Praxis. Das soll die elektronische Patientenakte (ePA) Patienten und Praxen künftig ersparen. Und die geht in diesen Tagen an den Start. Heißt: Die gesetzlichen Krankenkassen legen für ihre Versicherten jeweils eine ePA an - sofern sie dem nicht widersprochen haben. Hier werden die wichtigsten Fragen geklärt:
Was versteht man unter einer ePA?
"Die elektronische Patientenakte ist ein virtueller Aktenordner, in den künftig die Gesundheitsdaten von uns Patienten hineinkommen", sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise Arztbriefe, Laborbefunde und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus liegen dann an einem einzigen, digitalen Ort. Künftig sollen etwa auch das Zahnbonusheft oder der Impfpass dort hinterlegt sein.
Wer das erste Mal einen Blick in seine ePA wirft, wird feststellen: Hier gibt es noch nicht viel zu sehen. Anfangs ist die Akte nämlich leer. Ärzt:innen sind zwar ab ihrem Ausrollen dazu verpflichtet, aktuelle Behandlungsunterlagen dort einzustellen. Ältere Befunde und Co. müssen sie aber nicht hochladen.
Versicherte haben allerdings die Möglichkeit, das selbst zu tun. Oder ihre Krankenkasse darum zu bitten, zweimal innerhalb von 24 Monaten können sie das tun. Bis zu zehn ältere medizinische Dokumente digitalisiert die Kasse dann, wie die Verbraucherzentrale erklärt. "Über die Jahre füllt sich die ePA - als Patient:in hat man ab einem gewissen Zeitpunkt Überblick über alle seine Gesundheitsdaten", sagt Wolter. Wenn man das denn überhaupt will: Die Nutzung der ePA ist für Versicherte freiwillig - und bleibt es auch.
Wann ist Startschuss für die ePA?
Der erste wichtige Stichtag ist gekommen: der 15. Januar 2025. Von diesem Tag an bekommen alle gesetzlich Versicherten eine ePA von ihrer Kasse angelegt - sofern sie nicht abgelehnt haben. In drei Modellregionen - Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen - starten Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser nun damit, die ePA zu nutzen. Läuft alles nach Plan, soll der bundesweite Einsatz einen Monat später starten.
Was sind die Vorteile einer ePA für die Patient:innen?
Drei Beispiele:
Besserer Überblick über die Krankheitsgeschichte: Wann hatte ich die Bauchspiegelung, seit wann nehme ich diese Augentropfen? Wenn diese Fragen im Arztgespräch aufkommen, geraten einige Patienten ins Schlingern: "Viele Menschen haben Schwierigkeiten, ihre ganze Krankengeschichte zu schildern oder wissen Fachbegriffe nicht", sagt Sabine Wolter. Arztwechsel sollen mit der ePA leichter werden, weil die neue Praxis auf die darin hinterlegten Daten zugreifen kann.
Zugriff auf Dokumente: Alle medizinischen Dokumente gesammelt zu haben, kann erleichternd sein. Wolter zufolge melden sich immer wieder Menschen bei der Verbraucherzentrale, die Schwierigkeiten schildern, weil Praxen ihnen ihre Dokumente nicht aushändigen wollen.
Bessere Behandlung im Notfall: Welche Vorerkrankungen gibt es, welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt? Darüber gibt die ePA Aufschluss. Gerade im Notfall kann sich das auszahlen, wie die Verbraucherschützerin sagt. Trägt man die elektronische Gesundheitskarte bei sich, kann sie spätestens in der Notaufnahme Zugang zur ePA ermöglichen – und damit wichtige Informationen für die Behandlung liefern.
Haben Patient:innen auch Zugriff auf die Daten?
Die Arztpraxis, die Physiotherapeutin oder das Sanitätshaus bekommen über das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte Zugriff auf die Daten, die in der ePA liegen und die für sie sichtbar sind.
Aber wie kommen Sie selbst an Ihre ePA? "Wer die vollen Möglichkeiten nutzen will, braucht die ePA-App seiner Krankenkasse", sagt Sabine Wolter. Wie die genau heißt, kann man über eine Liste der Gematik herausfinden, der nationalen Agentur für digitale Medizin. Alternativ soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich über eine Browser-Anwendung am PC Zugang zur ePA zu verschaffen.
Was es für den Zugang braucht: Elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion: "Die erkennt man daran, dass sich ein kleines Funkwellen-Symbol auf der Karte befindet", sagt Wolter. PIN: Die müssen Versicherte bei ihrer Krankenkasse anfordern - das kann man auch vorab schon tun. "Die bekommen Sie allerdings nicht einfach so per Post zugeschickt, sondern Sie müssen sich authentifizieren", sagt Wolter. Gängig ist das Postident-Verfahren, bei dem man sich in der Postfiliale vor Ort mit dem Personalausweis legitimiert. Endgerät: Die mobilen Betriebssysteme Android 10 oder iOS 16 sollten es auf dem Smartphone mindestens sein. "Beim PC braucht man ein Kartenlesegerät mit Sicherheitsstufe zwei", sagt Wolter.
Längst nicht jedem erscheint dieser Prozess leicht: "Die App freizuschalten, erfordert Frustrationstoleranz". Wer Unterstützung braucht, kann sie bei seiner Krankenkasse bekommen: Mit dem Ausrollen der ePA sind die Kassen verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten, die bei der Einrichtung unterstützen. Ist die App einmal zum Laufen gebracht, kann man die Dokumente in der ePA einsehen. Um sich in der App anzumelden, muss man dann die elektronische Gesundheitskarte ans Smartphone oder PC-Kartenlesegerät halten.
Welche Einstellungen kann man in einer ePA vornehmen?
Sie können zum Beispiel Zugriffsrechte bestimmen. Nicht jeder Arzt, der auf die ePA zugreift, kann dann alles sehen, was dort abgelegt ist. Wer also nicht möchte, dass die Zahnärztin von der Psychotherapie erfährt, kann dafür sorgen.
Es kann also sogar sinnvoll sein, bei den Zugriffsrechten nachzujustieren, denn viele Versicherte seien sich der sehr weitreichenden Voreinstellungen nicht bewusst. Die ePA sei so programmiert, dass "viele Personen, mit denen Sie aktuell im Gesundheitssystem zu tun haben, die meisten Inhalte aus der Versichertenkarte auslesen können". Also etwa auch die Praxisangestellte oder der Apotheker. Übrigens: "Man kann auch die Dauer der Zugriffsrechte verändern", sagt Sabine Wolter. "Standardmäßig sind in der ePA für Arztpraxen 90 Tage Zugriffsrecht eingestellt. Wenn die Karte dort eingelesen wird, startet diese Zeit." Für Apotheken sind standardmäßig drei Tage Zugriffsrecht programmiert.
Bekommen auch Kinder eine ePA?
Auch Kinder bekommen eine ePA - sofern ihre Eltern dem nicht widersprechen. "Ein Baby, das im März auf die Welt kommt, würde mit Beginn seiner gesetzlichen Familienversicherung eine ePA eingerichtet bekommen. Die verwalten dann natürlich die Eltern", sagt Sabine Wolter. Ab dem 15. Geburtstag kann das Kind selbst über seine ePA entscheiden.
Kann ich dem Anlegen einer Patientenakte auch widersprechen?
Die Nutzung der ePA ist und bleibt freiwillig. Wer nicht möchte, dass eine für ihn oder sie eingerichtet wird, sollte rechtzeitig widersprechen. Über den genauen Weg informiert man sich dabei bei der eigenen Krankenkasse. Doch auch, wenn die ePA bereits eingerichtet ist, gibt es die Möglichkeit, sie wieder löschen zu lassen. Und wenn man sie hat löschen lassen, sich aber wieder umentscheidet? "Dann kann man auch im Nachhinein die Krankenkasse bitten, erneut eine ePA anzulegen", sagt Sabine Wolter.
Wie steht es um die Datensicherheit?
"Das Schutzniveau ist schon sehr hoch", sagt Sabine Wolter. "Die Daten werden schließlich nicht per Mail verschickt, sondern über die spezielle Telematikinfrastruktur, die eine Art geschlossenes Datensystem im Gesundheitswesen ist." Sowohl Ärzt:innen als auch Patient:innen müssen sich identifizieren, um Zugriff auf die Inhalte einer ePA zu bekommen. Aber natürlich gilt bei der ePA wie bei anderen digitalen Anwendungen auch: "Im Netz ist nie alles hundertprozentig sicher", so Wolter.
Übrigens: Der Gematik zufolge haben die Krankenkassen selbst keinen Zugriff auf die ePA - nur Patienten und Ärzte bzw. andere Heilberufler können die Daten, die darin liegen, einsehen.