Aufenthalt bald untersagt
Erneute Evakuierung: Ort in isländischem Vulkangebiet muss geräumt werden
- Veröffentlicht: 13.01.2024
- 21:10 Uhr
- Lisa Apfel
Die Bewohner:innen des isländischen Ortes Grindavík kommen nicht zur Ruhe: Nachdem sie ihr Zuhause erst kurz vor Weihnachten aufgrund eines bevorstehenden Vulkanausbruchs verlassen mussten, steht nun die nächste Evakuierung an.
Das Wichtigste in Kürze
Das isländische Grindavík muss erneut evakuiert werden.
Das ordneten die Behörden am Samstag an. Bis Montagabend sollten demnach alle Einwohner:innen den Ort verlassen.
Der Ort werde nach den Erdbeben im November weiterhin als gefährlich eingestuft, zudem bestehe erhöhte Eruptionsgefahr.
Der Ort Grindavík auf der von Vulkanausbrüchen heimgesuchten Reykjanes-Halbinsel in Island muss erneut geräumt werden.
Im Video: Isländischer Wetterdienst warnt vor weiterem Vulkanausbruch
Isländischer Wetterdienst warnt vor weiterem Vulkanausbruch
Ab Montagabend ist Aufenthalt untersagt
Die zuständigen Behörden ordneten am Samstag die abermalige Evakuierung des 4.000-Einwohner-Ortes an, wie aus einer Mitteilung der Zivilschutzbehörde auf Basis einer Risikobewertung des nationalen Wetteramts hervorging. Alle Menschen sollten Grindavík bis Montagabend verlassen, ab dann werde der dortige Aufenthalt untersagt. Der Ort werde nach den Erdbeben im November weiterhin als gefährlich eingestuft, zudem bestehe erhöhte Eruptionsgefahr.
Nicht die erste Räumung des Ortes
Auf der Reykjanes-Halbinsel war es wenige Tage vor Weihnachten nördlich von Grindavík zu einem Vulkanausbruch gekommen, dem vierten innerhalb von drei Jahren. Grindavík war bereits vorher evakuiert worden, während sich die erneute Eruption durch eine wochenlange Erdbebenserie angekündigt hatte. Die Beben haben größere Schäden in dem Ort verursacht, darunter tiefe Risse in Straßen. Isländischen Medienberichten zufolge fiel ein Arbeiter mutmaßlich vor wenigen Tagen in eine dieser Spalten - die Suche nach ihm wurde mittlerweile eingestellt, ohne dass er gefunden werden konnte.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa