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Freispruch oder Gefängnis?

Fall Maddie McCann: Verdächtiger Christian B. von Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen

  • Aktualisiert: 08.10.2024
  • 12:03 Uhr
  • Lara Teichmanis

Nach fast 40 Verhandlungstagen ist im Vergewaltigungs-Prozess gegen Christian B. nun ein Urteil gefällt worden. Der Deutsche ist auch im Fall der 2007 verschwundenen Maddie McCann verdächtig.

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Jetzt steht das Urteil fest. Der auch im Vermisstenfall Maddie McCann verdächtige Christian B. wurde vom Landgericht Braunschweig freigesprochen. Der 47-jährige Deutsche bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersächsischen Braunschweig sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei. Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte.

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Maddie-Komplex nicht Teil des aktuellen Prozesses

Internationale Aufmerksamkeit erweckt der bereits im Februar gestartete Prozess vor allem, weil Christian B. im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Konkret soll Christian B. drei Frauen vergewaltigt haben, darunter eine Jugendliche sowie eine vermutlich zwischen 70 und 80 Jahre alte Frau. Die beiden Frauen wurden allerdings nicht ermittelt. Als Zeugin befragt wurde im Mai eine 40-jährige Irin, die B. vor etwa 20 Jahren in Portugal brutal vergewaltigt haben soll. In zwei weiteren Fällen soll der Angeklagte vor Kindern masturbiert haben.

Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung plädiert. In Sicherungsverwahrung kommen Menschen, die nach langjähriger Haft etwa wegen Mordes oder Sexualdelikten noch immer als gefährlich gelten.

Im Video: Vermisste Maddie McCann - Mithäftling erhebt schwere Vorwürfe gegen Christian B.

Die Verteidigung forderte am Montag (8. Oktober) in ihrem Schlussvortrag einen Freispruch. "Es gab nie einen hinreichenden Tatverdacht", sagte Verteidiger Friedrich Fülscher in seinem Plädoyer. Ein Freispruch sei der einzig richtige Ausgang des Verfahrens. Die Verteidigung führte an, dass zwei der drei Vergewaltigungsopfer nie ermittelt wurden. Wichtige Zeugen hätten sich zudem in Lügen und Widersprüche verstrickt.

Christian B. hatte die Möglichkeit zu einem letzten Wort, wollte sich aber nicht äußern. Die Anwälte warfen der Ermittlungsbehörde zudem grobe handwerkliche Fehler sowie "Taschenspielertricks" bei der Beweisführung vor.

Anfang Juni hatte das Gericht den Haftbefehl im Zusammenhang mit dem laufenden Prozess gegen Christian B. aufgehoben. Die Kammer begründete das damit, dass sie keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Prozessbeobachter werteten dies damals als Anzeichen, dass das Verfahren auf einen Freispruch hinauslaufen könnte.

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Vorheriges Urteil wegen Vergewaltigung

Derzeit verbüßt der 47-Jährige eine siebenjährige Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Das Gericht ist zuständig, weil B. in der niedersächsischen Stadt seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte.

:newstime

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig wird Christian B. die siebenjährige Haftstrafe im September 2025 verbüßt haben. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den 47-Jährigen im aktuellen Vergewaltigungsprozess im obersten Bereich der Gefährlichkeit eingeordnet.

Nach dem Freispruch am Dienstag (8. Oktober) könnte der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäters dann auf freien Fuß kommen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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