Ende der Benachteiligung
Grundsatzurteil: Teilzeitbeschäftigte erhalten mehr Geld bei Überstunden
- Veröffentlicht: 05.12.2024
- 16:30 Uhr
- dpa
Millionen Arbeitnehmer:innen in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich jetzt ändern.
Teilzeitbeschäftigte dürfen einem Grundsatzurteil zufolge bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 370/20) in Erfurt.
Vor allem Frauen arbeiten in Teilzeit
Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer:innen erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen demnach gegen das Diskriminierungsverbot. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die Ungleichbehandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt sei. In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen.
"Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts"
Die Bundesarbeitsrichter:innen entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtler:innen in vielen Tarifverträgen enthalten. Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen.