Verordnung beschlossen
Kabinettsbeschluss: Höherer Pflegebeitrag soll ab 2025 kommen
- Veröffentlicht: 11.11.2024
- 14:04 Uhr
- dpa
Im kommenden Jahr soll der Beitrag steigen, um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Das Kabinett hat die Verordnung nun beschlossen, sie muss nur noch eine Hürde nehmen.
Das Wichtigste in Kürze
Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Pflegebeitrags wurde nun vom Kabinett beschlossen.
Vorgesehen ist eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit betonte, die Verordnung sei notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat am Montag (11. November) die geplante Anhebung des Pflegebeitrags im neuen Jahr auf den Weg gebracht. Die vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 vor, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin mitteilte.
Dies sei notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen. "Mit den Mehreinnahmen kann Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflegefinanzierungskonzepte zu erarbeiten." Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Im Video: Trotz Lauterbachs Pflegereform - Pflege kaum noch bezahlbar
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Anhebung am Freitag angekündigt. Eine Pflegereform mit einer Beitragserhöhung zum 1. Juli 2023 hatte die Ampel-Koalition schon umgesetzt. Damit stieg der Beitrag für Menschen ohne Kinder auf 4 Prozent und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil - nun weniger als zuvor. Die Pflegeversicherung erwartet für dieses und nächstes Jahr rote Zahlen. Hintergrund sind weiter steigende Milliardenausgaben.
Nur "Atempause" durch Beitragsanhebung
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition kann eine eigentlich für Herbst angekündigte Pflegereform nicht mehr umgesetzt werden. Hebestreit betonte, es sei klar, dass es nachhaltiger Lösungen bedarf. "Eine große Pflegereform ist unumgänglich." Die Verordnung solle sicherstellen, dass gesetzlich vorgesehene Leistungen weiter finanziert werden können, bis eine umfassende Reform beschlossen werden kann.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, der auch die Pflegekassen vertritt, erklärte, die Erhöhung um 0,2 Punkte verschaffe der Pflegeversicherung nur eine Atempause, die bestenfalls bis Ende nächsten Jahres reiche. "Der Bundeshaushalt wird dadurch weiterhin entlastet, die Beitragszahlenden der Pflegeversicherung werden hingegen einmal mehr belastet. Sozial ausgeglichen ist das nicht", sagte Sprecher Florian Lanz. Eine Reform der Pflegeversicherung gehöre im kommenden Jahr ganz oben auf die politische Agenda.