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Vorsicht bei Mietwagen

Keine Warndreiecke mehr auf Autobahnen: Dieses EU-Land setzt auf eine neue Technik

  • Veröffentlicht: 30.01.2025
  • 16:55 Uhr
  • Clarissa Yigit

Man kennt sie aus den Filmen - die Warnleuchte, die auf zivile Polizeifahrzeuge während eines Notfalls aufs Dach gesetzt wird. Nun erhalten auch Zivilist:innen in Spanien solche Blinklichter.

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Inhalt

  • Neue Wege in puncto Verkehrssicherheit in Spanien
  • Die V-16-Warnleuchte
  • Urlaub in Spanien mit dem eigenen Auto

Wer schon einmal eine Panne oder einen Unfall mit seinem Auto hatte, weiß, welche Gefahren das Aufstellen eines Warndreiecks mit sich bringt, denn die Fahrzeugführer:innen müssen das Auto dazu verlassen. Insbesondere bei schlechtem Wetter oder hoher Verkehrsdichte entstehen auf Autobahnen so oftmals gefährliche Situationen.

Um das Warndreieck in ausreichender Entfernung (50 Meter zum Fahrzeug bei einem Unfall in der Stadt, 100 Meter auf der Landstraße) zu platzieren, müssen diese sich dann in den fließenden Verkehr begeben.

Da jede Autofahrer:in in Deutschland zur Mitführung eines Warndreiecks verpflichtet ist, kostet es zudem Strafe, wenn dieses vergessen wurde aufzustellen. Bei einer Panne fallen dann 30 Euro an; bei einem Unfall sogar 75 Euro.

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Neue Wege in puncto Verkehrssicherheit in Spanien

Die spanische Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) hingegen sieht das herkömmliche Warndreieck als obsolet an und hat daher veranlasst, dass ab dem Jahr 2026 keine Warndreiecke mehr auf Autobahnen und Schnellstraßen aufgestellt werden dürfen.

Stattdessen sollen die Verkehrsteilnehmer:innen in Spanien bei einer Panne oder einem Unfall ein spezielles Blinklicht verwenden, das andere Kraftfahrer:innen auf die Gefahrenstellen hinweist.

Dieses kann - ohne dass die Fahrerin oder der Fahrer aussteigen muss - einfach auf das Fahrzeugdach gesetzt werden. Lediglich das Fenster muss geöffnet werden, um das magnetische Licht anzubringen.

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Die V-16-Warnleuchte

Bei dem neuen Blinklicht handelt es sich um eine sogenannte V-16-Warnleuchte. Diese ist tragbar und wird batteriebetrieben. Das Blinklicht sendet ein gelbes Signal mit einer Reichweite von bis zu einem Kilometer aus. Dieses Licht soll auch bei schlechten Sichtverhältnissen (beispielsweise Nebel, Regen oder Dunkelheit) vor dem liegengebliebenen Fahrzeug warnen.

Hinzu kommt, dass diese Warnlichter über eine Mobilfunknetz-Verbindung verfügen müssen. Diese sendet bei Aktivierung die Fahrzeugposition automatisch alle 100 Sekunden an die DGT sowie an Rettungsdienste. So werde eine schnelle Rettung im Notfall ermöglicht, so der ADAC. Standortdaten werden allerdings nur bei eingeschaltetem Licht übertragen. Schaltet man die Lampe aus, stoppt die Übermittlung.

Auf Land- und Innerortsstraßen dürfen aber weiterhin Warndreiecke aufgestellt werden. Allerdings rät die Behörde, auch hier lieber das Blinklicht zu nutzen.

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Urlaub in Spanien mit dem eigenen Auto

Für Urlauber:innen aus dem Ausland ändert sich nichts an der bestehenden Regelung. Diese können auch weiterhin das Warndreieck bei einer Panne oder einem Unfall aufstellen. Die Neuregelung betrifft nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge.

Allerdings sollten Reisende, die sich einen Mietwagen in Spanien leihen (also mit spanischem Kennzeichen), darauf achten, dass der Mietwagen auch über die V-16-Warnleuchte verfügt. Ansonsten könnten Fahrer:innen, die während der Fahrt einen Fahrzeugschaden erleiden, möglicherweise Probleme bekommen.

Auch sollten sich Tourist:innen den Umgang mit der Warnleuchte nochmals genauer erklären lassen und das Blinklicht griffbereit im Handschuhfach deponieren.

  • Verwendete Quellen:
  • efahrer.com: "Neue Verkehrsregel: Hier ist das Aufstellen von Warndreiecken bald verboten"
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:newstime vom 30. Januar 2025 | 19:45
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