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Wettbewerbszentrale mahnt

Krankenkassen-Siegel: Wie Verbraucher in die Irre geführt werden

  • Veröffentlicht: 17.10.2023
  • 15:00 Uhr
  • Anne Funk
Wie zuverlässig sind Krankenkassen-Testsiegel wirklich? (Symbolbild)
Wie zuverlässig sind Krankenkassen-Testsiegel wirklich? (Symbolbild)© Adobe Stock

Wer auf der Suche nach einer neuen Krankenkasse ist, soll nicht nur durch Leistungen, sondern auch durch Testsiegel überzeugt werden. Doch häufig steckt dahinter weniger, als es auf den ersten Blick scheint.

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"Top-Krankenkasse", "Ausgezeichnete Leistungen", "Sehr gute Transparenz" - viele Gesetzliche Krankenkassen wollen mit Werbe-Siegeln zusätzlich auf sich aufmerksam machen. Dass hinter diesen von Verlagen vergebenen Labels häufig weniger steckt, als sie versprechen, haben nun Recherchen des SWR ergeben. 

Der Sender habe mehrere dieser Siegel der Wettbewerbszentrale vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft. Unter den Krankenkassen, die mit der Auszeichnung "Top-Krankenkasse" bedacht worden sind, sei auch die Kasse "BIG direkt gesund" gewesen. Das Label wird vom Magazin "Focus Money" vergeben. Die entsprechende Kasse sei im Ranking auf Platz 19 von 64 gelandet - doch ist man dann tatsächlich noch eine "Top-Krankenkasse"?

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Die Juristin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale sehe darin einen klaren Verstoß gegen das gesetzlich geregelte Verbot der irreführenden Werbung, so der Bericht auf "Tagesschau.de". "20 Kassen haben die Bezeichnung 'Top-Krankenkasse' erhalten. Doch zwischen Platz 1 und 20 gibt es erhebliche Unterschiede in der Punktzahl", erklärt Köber. Man müsse das anders einstufen, "wenn die 20 Krankenkassen alle ähnliche Punktzahlen hätten", so die Juristin weiter.

Von der Wettbewerbszentrale habe es eine Abmahnung an die "BIG direkt gesund" gegeben - doch die Kasse wolle das Siegel weiterhin für Werbezwecke nutzen. Auf Anfrage des SWR habe sie mitgeteilt, dass man auf die "Bezeichnung und Kategorisierung durch Focus Money […] keinen Einfluss", habe. Auch gebe es für die Bezeichnung "Top" "keine allgemeingültige Definition", so ein weiterer Einwand.

"Sehr gut" - aber nicht "exzellent"

In einem anderen Beispiel, das der SWR anführt, sei mit dem Siegel "Leistung für Familien" geworben worden, ebenfalls vergeben vom Magazin "Focus Money". Hier sei die Kasse "BKK VBU" mit der Note "sehr gut" ausgezeichnet worden. Auch in diesem Fall liege Irreführung vor, so die Wettbewerbszentrale. Denn: Bei der Bewertung sei auch die Auszeichnung "exzellent" für die besten Plätze vergeben worden. "Der Verbraucher legt der Benotung die Schulnotenskala zugrunde und wird erwarten, dass es sich bei 'sehr gut’ um die Bestnote handelt", habe die Wettbewerbszentrale in einer entsprechenden Abmahnung bemängelt. 

Ein weiterer Vorwurf der Wettbewerbszentrale: eine kritische Datengrundlage. So habe die Zeitung "Die Welt" beispielsweise das Siegel "Nachhaltigkeits-Champion" vergeben, unter anderem an die "IKK Classic". Allerdings sei die Auszeichnung lediglich Ergebnis einer Verbraucherbefragung. "Das erwartet man bei einem solchen Siegel ja nicht. Man erwartet, dass ein neutraler Dritter nach objektiven Kriterien die Nachhaltigkeit prüft", erklärt Juristin Köber gegenüber dem SWR.  Im Kleingedruckten werde zwar auf die Verbraucherbefragung hingewiesen, doch gehe das im Gesamtzusammenhang "völlig unter."

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Das Geschäft mit den Siegeln und Labels sei groß, so die Ergebnisse des SWR. Das habe auch Jürgen Stellpflug vom Verein "Testwatch - Die VerbraucherNützer" bestätigt. "Es werden möglichst viele Labels mit guten Noten generiert, um diese dann verkaufen zu können", zitiert ihn der SWR. Da sich Kassen mit dem Geld ihrer Versicherten finanzierten, sehe Stellpflug es kritisch, dass gesetzliche Krankenkassen dafür zahlen, um mit fragwürdigen Siegeln werben zu können. 

  • Verwendete Quellen:
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