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Ehrlicher Finder ruft Polizei

Oberbayern: Mann findet Handtasche mit 26.000 Euro an Raststätte

  • Aktualisiert: 24.06.2024
  • 17:28 Uhr
  • Franziska Hursach
Wer etwas findet, muss es im Bürgeramt, Fundbüro oder bei der Polizei abgeben.
Wer etwas findet, muss es im Bürgeramt, Fundbüro oder bei der Polizei abgeben.© Hannes P Albert/dpa

Kurioser Fund auf der Autobahn-Raststätte: Dort entdeckt ein Mann eine Herrenhandtasche, gefüllt mit einem dicken Stapel an Geldscheinen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Auf dem Weg zum Autokauf hat ein 20-Jähriger bei einem Toiletten-Kurzstopp an einer Autobahn-Raststätte in Oberbayern seine Handtasche mit 26.000 Euro liegen gelassen.

  • Ein unbekannter Finder gab sie an der Rastanlage Vaterstetten-Ost an der A99 einem Arbeiter, der den Fund wiederum der Polizei meldete.

  • Der junge Mann erhielt seine Handtasche mitsamt Geld und Reisepass glücklicherweise zurück.

Glück im Unglück: Ein junger Mann hat bei einem Toiletten-Kurzstopp an einer Autobahn-Raststätte in Oberbayern seine Handtasche liegen lassen. In dieser befanden sich 26.000 Euro.

Der 20-Jährige hatte Glück: Zwei andere Männer erwiesen sich als ehrlich. Ein unbekannter Mann fand die Tasche voll mit Geldscheinen und übergab sie an der Rastanlage Vaterstetten-Ost an der A99 einem Arbeiter, wie die Polizei mitteilte.

Auch die Polizei staunte über Geldmenge

Dieser verständigte wegen des darin befindlichen großen Stapels von Geldscheinen die Polizei. "Auch die Beamten staunten nicht schlecht über die aufgefundene Summe", hieß es.

In der Handtasche befand sich nicht nur Geld, sondern auch der Reisepass des jungen Mannes.

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Dieser kehrte nach rund zwei Stunden zur Rastanlage Vaterstetten-Ost zurück. Sichtlich erleichtert erhielt er seine Handtasche von der Polizei zurück - mitsamt den 26.000 Euro. Offenbar war der Mann auf dem Weg zu einem Autokauf und hatte eine kurze Pause an der Raststätte eingelegt. Die Polizei schrieb weiter: "Offensichtlich war er zu sehr mit seinen Gedanken bei dem neuen Auto, weswegen er die Handtasche bei den Toiletten hängen ließ."

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Wer etwas findet und es nicht meldet, macht sich strafbar

Wer fremdes Eigentum findet, muss dies melden - sonst macht er sich laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) strafbar. Ein Fundstück kann sowohl im örtlichen Fundbüro, im Bürgeramt oder bei der Polizei abgegeben werden. Hinterlässt man Namen und Adresse, kann man auf Finderlohn hoffen - denn bei Rückgabe besteht Anspruch darauf. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt er bei einem Wert über 500 Euro drei Prozent.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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