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Neue Rechte für Hinterbliebene

Mehr Freiheiten bei Beerdigungen: In diesem Bundesland sind bald Bestattungen im Fluss möglich

  • Veröffentlicht: 04.12.2024
  • 14:21 Uhr
  • Clarissa Yigit
Rheinland-Pfalz führt Neuerungen im Bestattungsrecht ein. (Symbolbild)
Rheinland-Pfalz führt Neuerungen im Bestattungsrecht ein. (Symbolbild)© Kzenon - stock.adobe.com

Auch die letzte Ruhe ist in Deutschland bis ins kleinste Detail genauestens geregelt. Dabei ließ sich bisher eine Bestattung auf einem Friedhof kaum vermeiden. Rheinland-Pfalz allerdings geht nun neue Wege.

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Inhalt

Rheinland-Pfalz hat neue Regeln zur Bestattung auf den Weg gebracht. Die entsprechende Gesetzesnovelle billigte der Ministerrat am Dienstag (3. Dezember).

Demnach ist es nun bald erlaubt, dass Angehörige eines Verstorbenen die tote Person im Fluss bestatten dürfen. Aber auch die Aufbewahrung einer Urne im Regal oder die Weiterverarbeitung von Totenasche, beispielsweise zu einem "Diamanten", soll möglich werden. Zudem sollen Bestattungen im Leichentuch ohne Sarg ebenfalls demnächst erlaubt sein.

Allerdings trifft – voraussichtlich im Frühjahr – die abschließende Entscheidung dann noch der Landtag.

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Donald Trump, Wladimir Putin, Olaf Scholz

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So könnten demnächst Bestattungen in Rheinland-Pfalz aussehen:

Seebestattungen

Wenn sich Angehörige für eine Seebestattung entscheiden, darf in Rheinland-Pfalz künftig die Asche in einem der vier großen Flüsse - dem Rhein, der Mosel, der Lahn oder Saar - verstreut werden.

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Urne zu Hause aufbewahren

Auch eine Urne muss nicht mehr zwingend beigesetzt werden. Der Aschenkrug kann, mit Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten, auch an Privatpersonen ausgehändigt werden. Diese haben dann das Recht, die Urne zum Beispiel zuhause aufzubewahren, schreibt der SWR.

Diamant aus Asche

Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unterliegt somit ein Teil der Asche nicht mehr einer Bestattungspflicht. Daher wird es auch möglich werden, dass aus einem Teil der Asche ein synthetischer Diamant hergestellt werden darf. Diese Weiterverarbeitung von Totenasche orientiert sich am Vorbild der Schweiz.

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Tuchbestattung ohne Sarg

Ebenso neu ist eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg – so wie es im Islam vorgeschrieben ist. Dies teilte das zuständige Gesundheitsministerium mit. Eine Tuchbestattung sei dann für Angehörige aller Religionen, so der SWR.

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"Sternenkinder" mit ihren Eltern zusammen bestatten

Auch der Umgang mit Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind – sogenannten "Sternenkinder" – wird neu geregelt. Demnach galt bislang nur eine Bestattungspflicht, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt. Dies solle sich nun ändern.

Demnach dürfen in Zukunft Mutter und Kind gemeinsam bestattet werden, wenn diese während der Geburt sterben. Aber auch eine gemeinsame Beisetzung mit einem zeitnah verstorbenen Elternteil soll ermöglicht werden, wenn dieses beispielsweise bei einem tödlichen Unfall ums Leben kam.

Ein Kind zu verlieren ist das Schlimmste, was Eltern passieren kann.

Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD)

"Ein Kind zu verlieren ist das Schlimmste, was Eltern passieren kann. Abschied nehmen braucht Zeit. Wir wollen Menschen in der Stunde des größten Verlustes einen Ort der Trauer garantieren. Dies gilt auch für eine gemeinsame Bestattung mit einem zeitnah verstorbenen Elternteil, gerade in Fällen von tödlichen Unfällen oder dem Tod der Mutter während der Geburt", betont Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) in einer Mitteilung.

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Bestattung von Soldat:innen der Bundeswehr

Ein weiterer Punkt ist, dass mit den neuen Regelungen im Bestattungsgesetz "auch jene Soldat:innen gewürdigt werden, die in Erfüllung ihrer Pflicht für das Land ihr Leben im Auslandseinsatz verloren haben", heißt es in der Mitteilung des Landes Rheinland-Pfalz.

"Diese Soldatinnen und Soldaten fallen bisher nicht unter das bestehende Bundesgräbergesetz. Als drittes Bundesland, neben Sachsen und dem Saarland, wollen wir nun auf Antrag der Angehörigen ein dauerhaftes Ruherecht für Bundeswehrehrengräber schaffen und als Land zusätzlich die Kosten für Grabnutzung und Grabpflege übernehmen, sollte diese nicht mehr von der Bundeswehr getragen werden", so der Gesundheitsminister.

Schweiz und die Niederlande: Ziel für "Bestattungstourismus"

Die vom Land Rheinland-Pfalz angekündigten Neuerungen werden bereits seit Jahren in anderen europäischen Ländern praktiziert. Daher lasse sich auch ein "Bestattungstourismus" beispielsweise in den Niederlanden oder in der Schweiz beobachten, beschreibt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Demnach sei in den Niederlanden das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen gestattet. So seien laut dem Ministerium dort beispielsweise auch Flussbestattungen erlaubt, was einige aus Deutschland stammende Menschen zur Bestattung ins Nachbarland lockt

Reformierung der Leichenschau

Aber auch die Leichenschau in Rheinland-Pfalz soll neu geregelt werden. Demnach sieht das neue Gesetz vor, dass es eine Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr geben soll, "wenn die Ursache des Todes nicht zweifelsfrei geklärt sei."

Zwar stellt dies einen Eingriff in das nach dem Grundgesetz geregelte Totenfürsorgerecht der Eltern dar. Allerdings sei dies "gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den postmortalen Würdeschutz", wie das Bundesverfassungsgericht entschied, wenn es zur Aufklärung von Straftaten erfolgt. So könnten beispielsweise Tötungsdelikte bei Säuglingen und Kleinkindern, die etwa durch ein Schütteltrauma ihr Leben verloren, nur per Obduktion festgestellt werden.

Das bisher gültige Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz ist seit über 40 Jahren in Kraft. Allerdings habe sich die Bedeutung der Themen Tod und Bestattung in den letzten Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt, so Hoch.

"Hinzu kommt der gesellschaftliche Wandel, der den Bedarf an alternativen Bestattungsformen hat steigen lassen. Dem tragen wir nun Rechnung."

Mit den geplanten Änderungen bekomme Rheinland-Pfalz das modernste Bestattungsrecht.

  • Verwendete Quellen:
  • SWR: "Letzte Ruhe bald auch im Rhein oder daheim möglich"
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz: "Gesundheitsminister Clemens Hoch: Rheinland-Pfalz bekommt das modernste Bestattungsrecht"
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