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Preiserhöhung Amazon Prime

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Amazon erhebt Extra-Gebühr

  • Veröffentlicht: 05.02.2024
  • 16:16 Uhr
  • Kira Born
Medienvertreter stehen vor einem Amazon-Prime-Video-Logo während einer Veranstaltung zum Start von Amazon Prime Video India in Mumbai, Indien.
Medienvertreter stehen vor einem Amazon-Prime-Video-Logo während einer Veranstaltung zum Start von Amazon Prime Video India in Mumbai, Indien.© REUTERS

Der Versandhändler Amazon führt für seinen Streamingdienst Amazon Prime Video eine neue Gebühr ein. Ab dem 5. Februar muss für das werbefreie Streamen von Filmen und Serien zum Monatsabo draufgezahlt werden. Verbraucherschützer:innen wollen nun dagegen vorgehen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Video-Streamingdienst von Amazon verlangt nun einen Preisaufschlag für werbefreies Streamen.

  • Amazon begründet die Preiserhöhung damit, mit den Mehreinnahmen weiterhin hochwertige Inhalte für Nutzer:innen bieten zu können. 

  • Verbraucherzentralen in Deutschland schlagen jedoch wegen der Neuerung Alarm.

Was ändert sich bei Prime Video?

Zusammen mit Netflix führt Amazon Prime den deutschen Streaming-Markt an. Das ergab die Auswertung von Statista für das Jahr 2023. Aber nun wird es für Prime-Nutzer:innen teurer. Der Streaminganbieter Prime Video erhebt ab dem 5. Februar eine Gebühr in Höhe von 2,99 Euro zusätzlich zum Monatsabo von 8,99 Euro für diejenigen, die werbefrei streamen wollen. Wer nicht zahlt, muss Filme und Serien mit Werbung schauen.

Verbraucherschützer:innen planen dagegen vorzugehen, da die Neueinführung für Abonnent:innen ohne Zustimmung vorgenommen wird, so Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

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Verbraucherzentralen wollen gegen Amazon vorgehen

Anfang Januar erhielten diejenigen mit Prime-Abo eine E-Mail, die die Zusatzgebühr ankündigte. Doch müssen die Prime-Video-Kunden aktiv handeln, um werbefrei weiter zu streamen. Für die VZBV stellt dieser Extra-Preis "eine wesentliche Vertragsänderung" dar, der die Nutzer:innen vorher zustimmen müssten. VZBV-Chefin Ramona Pop sagte gegenüber dem "Handelsblatt", dass Amazon seine Kunden "nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen" dürfe und die neue Gebühr eine "Missachtung von Verbraucherrecht" sei.

Die VZBV hatte die "versteckte Preiserhöhung" von Amazon zuvor abgemahnt. Jetzt arbeite die Verbraucherzentrale an einer Klage gegen den Online-Versand-Riesen.

Auch Stiftung Warentest befindet die Preiserhöhung von Prime Video als unzulässig. Zuvor hatten bereits Spotify und Netflix auf ähnliche Art versucht, Preise einseitig zu erhöhen. "Die Juristen bei test.de sind davon über­zeugt: Genauso wenig ist Amazon berechtigt, ohne Zustimmung der Kunden Werbung in die Prime-Videos aufzunehmen", gab Stiftung Warentest an. 

Im Video: "Für versandkostenfreie Lieferung: Amazon hebt Mindestbestellwert an"

Für versandkostenfreie Lieferung: Amazon hebt Mindestbestellwert an

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Werbedauer soll gering bleiben

Stiftung Warentest kritisiert auch: "Amazon-Prime-Kunden bekommen auch ohne ihre Zustimmung Werbung auf den Schirm". Doch laut des "Wall Street Journals" plant Amazon, die Werbeblöcke relativ kurz zu halten. Pro gestreamter Stunde sollen zwei- bis dreieinhalbminütige Spots laufen. Die Werbung werde teilweise vor dem Programm laufen und es teilweise unterbrechen. In einem Statement zur Preiserhöhung für werbefreies Streamen gab Amazon an, dauerhaft unter den Werbelängen anderer Streaming- und TV-Anbieter bleiben zu wollen.

On top für keine Werbung beim Streamen zu zahlen, ist ein Trend auf dem Streaming-Markt. Prime Video hätte sich dem Trend, den Netflix und Disney+ vorgelegt haben, angeschlossen, so die Einschätzung des "Handelsblatts". Die Mehrkosten begründet das Unternehmen damit, dass das werbebasierte Abo-Modell ermöglicht "weiterhin in Top-Entertainment und Live-Sportinhalte zu investieren und diese Investitionen langfristig zu erhöhen", so Amazon zur Änderung zum 5. Februar.

  • Verwendet Quellen:
  • The Wall Street Journal: "Amazon Is Now Charging Prime Members Extra for Ad-Free Streaming. For Some, That’s a Deal Breaker."
  • Stiftung Warentest: "Werbung ohne Rechts­grund­lage – so können Sie sich wehren"
  • WirtschaftsWoche: "Wie teuer ist ein Amazon-Prime-Abo und was ändert sich 2024?"
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