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Klage abgewiesen

Sterbehilfe-Urteil: Gericht lehnt Zugang zu tödlichem Medikament ab

  • Veröffentlicht: 07.11.2023
  • 10:50 Uhr
  • Emre Bölükbasi
Sterbewillige dürfen laut dem Bundesverwaltungsgericht das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital weiterhin nicht erwerben.
Sterbewillige dürfen laut dem Bundesverwaltungsgericht das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital weiterhin nicht erwerben.© Gaetan Bally/Keystone/dpa

Zwei Sterbewillige hatten auf die Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments gepocht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht jetzt fest: Der Zugang zu dem Betäubungsmittel wird abgelehnt.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Forderung von Sterbewilligen bezüglich des Zugangs zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel zum Suizid abgelehnt. Konkret geht es um Natrium-Pentobarbital - das Betäubungsmittel wird weiterhin verboten bleiben, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Dienstag (7. November) unter Berufung auf die Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts in Leipzig berichtete.

Das Gericht begründete das Urteil mit Verweis auf andere Mittel und Wege, mit denen dem eigenen Leben ein Ende gesetzt werden könne. Zudem sei es gefährlich für die Bevölkerung, Natrium-Pentobarbital zu erwerben und aufzubewahren. Das Betäubungsmittelgesetz, das den Zugang zu dem tödlichen Betäubungsmittel verbietet, verstoße nicht gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Im Video: Sterbehilfe und assistierter Suizid - Wir erklären den Unterschied

Sterbehilfe und assistierter Suizid: Wir erklären den Unterschied

Angestoßen wurde der Prozess nach den Klagen zweier Männer aus dem pfälzischen Ramstein und aus Niedersachsen. Einer von ihnen leidet an einer schweren Multiplen Sklerose und ist vom Hals abwärts gelähmt. Der andere Kläger hatte zuvor eine schwere Krebserkrankung durchgemacht. Beide hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf die Erlaubnis gepocht, Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen. Das Bundesinstitut wies ihre Forderung mit Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz zurück. Nun erteilte auch das Gericht ihrem Wunsch eine Absage.

Dem Gericht zufolge ist die Selbsttötung mit Natrium-Pentobarbital nicht vereinbar mit dem Betäubungsmittelgesetz. Dessen Zweck liege in der notwendigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung, also die Heilung und Linderung von Krankheiten.

Kläger enttäuscht über Urteil

Vonseiten der Kläger kam prompt scharfe Kritik. "Das ist ein schwarzer Tag für die beiden Kläger und ein schwarzer Tag für alle suizidwilligen Menschen in Deutschland, die die Hoffnung hatten, sich mit Natrium-Pentobarbital suizidieren zu können, um ihr Leid zu beenden", sagte ihr Anwalt Robert Roßruch der dpa zufolge. Die beiden Männer würden sich nach der schriftlichen Urteilsbegründung voraussichtlich an das Bundesverfassungsgericht wenden.

Wir werden wieder bevormundet. Das ist nicht nachvollziehbar.

Hans-Jürgen Brennecke, Kläger im Sterbehilfe-Prozess

Mit Hans-Jürgen Brennecke meldete sich auch bereits einer der beiden Kläger zu Wort. "Wir werden wieder bevormundet. Das ist nicht nachvollziehbar", sagte er laut dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) zum Urteil im Sterbehilfe-Prozess. Die Entscheidung sei "furchtbar enttäuschend und sehr ärgerlich".

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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