Altbundeskanzler
Streit um Schröders Bundestagsbüro - Bundesgericht verhandelt
- Aktualisiert: 10.04.2025
- 10:22 Uhr
- dpa
Altkanzler Gerhard Schröder geht den juristischen Weg: Weiterhin soll der Bundestag ihm ein Büro mit Räumen und Personal stellen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in dritter Instanz.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag (10. April, Beginn: 11 Uhr) über den Streit um das Büro von Altbundeskanzler Gerhard Schröder im Bundestag. Der SPD-Politiker will durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es zur Begründung.
In den beiden Vorinstanzen war der 81-Jährige mit seiner Klage erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Schröder keinen rechtlichen Anspruch auf das Büro hat. Nun wird am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Revision gegen dieses Urteil verhandelt. Wann eine Entscheidung getroffen wird, war zunächst offen. Schröder will nach Auskunft seines Anwalts nicht an der Verhandlung teilnehmen. Er ist dazu nicht verpflichtet.