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Entsorgung

Strengere Regeln: Biomüll darf kaum noch Plastik enthalten

  • Aktualisiert: 30.04.2025
  • 05:06 Uhr
  • dpa
Neue Regeln für Biomüll: Ab dem 1. Mai darf der Kunststoffanteil in Biotonnen nur noch maximal ein Prozent betragen.
Neue Regeln für Biomüll: Ab dem 1. Mai darf der Kunststoffanteil in Biotonnen nur noch maximal ein Prozent betragen.© Marijan Murat/dpa

Ob verwelkte Blumen, gammliger Salat oder Obstreste: Organischer Abfall kommt in die braune Tonne. Da aber landen mitunter auch Plastik, Glas oder Blech. Für die Abfallbranche ist das ein Ärgernis.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Mai darf der Plastikanteil im Biomüll höchstens ein Prozent betragen, um bessere Kompostierung zu ermöglichen.

  • Betreiber von Bioabfallanlagen dürfen stark verschmutzten Müll künftig ablehnen, was höhere Kosten für die Lieferanten zur Folge haben kann.

  • Verbraucher:innen müssen vorerst nichts ändern, doch Kommunen könnten strengere Kontrollen und Maßnahmen zur besseren Mülltrennung einführen.

Deutschlands Biotonnen dürfen künftig nur noch sehr wenig Plastik enthalten, damit der organische Abfall gut zu Kompost verarbeitet werden kann. Dafür gelten ab dem 1. Mai staatliche Regeln, denen zufolge im Biomüll Kunststoffe nicht mehr als ein Prozent des Gewichts ausmachen dürfen.

Konventionelle Plastiktüten und Plastikboxen sind zwar schon jetzt im Biomüll verboten, mancherorts halten sich die Verbraucher:innen und Gewerbetreibenden aber nicht daran. Mit den neuen Regeln steigt der Druck auf die Müllabfuhren, bessere Qualität bei den Bioabfall-Anlagen abzuliefern.

Der Anteil von Fremdstoffen generell - neben Plastik sind auch Steine, Glas, Keramik und Blechdosen gemeint - darf nicht mehr als drei Prozent des Gewichts überschreiten. Überprüft wird das in der Regel mit dem bloßen Auge, es kommen aber verstärkt Sensoren und Künstliche-Intelligenz-Anwendungen zum Einsatz.

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Abfallbranche sieht neue Regeln als Fortschritt

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wertet die neuen Regeln positiv. Sie seien "ein wichtiger erster Schritt, um den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt zu verringern", sagt Verbandsvize Uwe Feige.

Aus Sicht des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) ist besonders ein in dem Regelwerk enthaltenes "Rückweisungsrecht" wichtig, auf deren Grundlage Anlagenbetreiber die Annahme von stark verunreinigtem Bioabfall verweigern können. Dann drohen dem Lieferanten hohe Kosten, wenn er den schon abgeladenen Müll wieder einladen und woanders hintransportieren muss.

"Der eigentliche Qualitätssprung liegt in der Möglichkeit, minderwertiges Material gar nicht erst in den Verwertungsprozess zu bringen", sagt der bvse-Experte Andreas Habel. Ist die Qualität von Biomüll zu schlecht, muss er verbrannt werden - und aus der erhofften Nutzung als Kompost oder Biogas wird nichts.

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Welche Folgen gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Für die Verbraucher:innen ändert sich durch die neuen Regeln zunächst nichts, indirekt könnten sie aber die Folgen zu spüren bekommen: Die städtischen Müllabfuhren könnten ihre Anstrengungen erhöhen, damit sich die Qualität des von ihnen eingesammelten Biomülls besser wird. "Die neuen Grenzwerte richten sich primär an die Kommunen, die durch Abfallsatzungen Anreize für bessere Mülltrennung schaffen können - etwa durch Öffentlichkeitsarbeit, Gebührenmodelle oder Sanktionen bei Fehlwürfen", sagt Anja Siegesmund vom Branchenverband BDE.

Die Branchenexpertin ärgert sich zudem darüber, dass noch immer viel zu viel organische Abfälle im Restmüll landen und nicht in der braunen Tonne. Die Kommunen seien gefordert, Analysen durchzuführen und Maßnahmen einzuleiten, damit mehr Biomüll in der braunen Tonne lande.

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