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Erneuter Rückschlag

Kein Hitler-Vergleich: Trumps CNN-Klage scheitert

  • Aktualisiert: 31.07.2023
  • 21:14 Uhr
  • Emre Bölükbasi
Die juristischen Niederlagen setzen sich fort: Trumps CNN-Klage wird abgewiesen.
Die juristischen Niederlagen setzen sich fort: Trumps CNN-Klage wird abgewiesen.© Reuters

Weil er mit Hitler verglichen worden sei, wollte Ex-US-Präsident Trump ganze 475 Millionen US-Dollar als Schadenersatz von CNN. Der Republikaner muss aber eine weitere juristische Niederlage einstecken.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Inmitten seiner Bewerbung um die Präsidentschaftskandidatur muss Ex-US-Präsident Trump eine weitere Niederlage einstecken.

  • Eine 475 Millionen US-Dollar schwere Klage des Republikaners gegen den Sender CNN scheitert.

  • Hintergrund war der Vorwurf Trumps, er sei mit dem Hitler-Regime in Verbindung gebracht worden.

Ex-US-Präsident Donald Trump ist mit einer 475 Millionen Dollar schweren Verleumdungsklage gegen den Sender CNN gescheitert. Ausgerechnet der von dem Milliardär selbst ernannte Bundesrichter Raag Singhal in Florida habe die Klage abgewiesen, berichtete CNN am Samstag (29. Juli). Das Urteil ist ein weiterer Rückschlag für den Republikaner inmitten seiner Bewerbung um Präsidentschaftskandidatur für die Wahl 2024.

Der 77-Jährige hatte dem Sender vorgeworfen, im Zusammenhang mit seinen Vorwürfen über eine angeblich manipulierte Präsidentschaftswahl 2020 von einer "großen Lüge" gesprochen zu haben. Der Ausdruck werde mit dem Nazi-Regime assoziiert. Auf diese Weise habe CNN den früheren Präsidenten mit Adolf Hitler in Verbindung gesetzt. Dafür verlangte er mit seiner Klage im Oktober 2022 umgerechnet etwa 430 Millionen Euro als Schadenersatz.

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"Widerwärtig", aber keine Verleumdung

"Trump argumentiert, dass 'die große Lüge' ein Ausdruck ist, der dem Nazi-Politiker Joseph Goebbels zugeschrieben wird, und dass die Verwendung des Ausdrucks durch CNN Trump in der Öffentlichkeit zu Unrecht mit dem Hitler-Regime in Verbindung bringt", zitierte "The Hill" Singhal.

Die Verwendung dieses Ausdrucks lasse jedoch nicht den Schluss zu, "dass Trump die Verfolgung und den Völkermord an Juden oder einer anderen Gruppe von Menschen befürwortet. Kein vernünftiger Zuschauer könnte (oder sollte) diesen Bezug plausibel machen". 

Nazi-Bezüge im politischen Diskurs sind laut dem Gericht zwar "abscheulich und widerwärtig", doch schlechte Rhetorik sei keine Verleumdung.

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