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Entscheidung in Den Haag

UN-Gericht ordnet kein Ende von Israels Militäreinsatz in Gaza an

  • Veröffentlicht: 26.01.2024
  • 13:56 Uhr
  • Anne Funk
Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, Israel nicht zum sofortigen Ende des Militäreinsatzes im Gazastreifen zu verpflichten.
Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, Israel nicht zum sofortigen Ende des Militäreinsatzes im Gazastreifen zu verpflichten.© Patrick Post/AP/dpa

Der Internationale Gerichtshof verpflichtet Israel nicht zum Ende des Militäreinsatzes im Gazastreifen. 

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Das höchste Gericht der Vereinten Nationen beauftragte Israel aber am Freitag (26. Januar) in Den Haag, mehr Schutzmaßnahmen für Palästinenser zu ergreifen.

Es ist ein deutliches Signal der Richter:innen. Sie sehen die Gefahr, dass die Völkermord-Konvention verletzt werden könnte. Israel hatte die Vorwürfe Südafrikas als haltlos zurückgewiesen und sich auf das Recht zur Selbstverteidigung nach dem verheerenden Massaker der Hamas und anderer Terrorgruppen vom 7. Oktober berufen.

Die Richter:innen entsprachen damit nur teilweise einem Eilantrag Südafrikas, das eine sofortige Einstellung der militärischen Handlungen gefordert hatte. Israel muss aber nun Schutzmaßnahmen ergreifen und mehr humanitäre Hilfe zulassen. Das Land muss außerdem alles dafür tun, Aufrufe zum Völkermord zu verhindern und zu bestrafen, wie die Richter:innen befanden.

ISRAEL-PALESTINIANS/LEBANON

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Es ist eine erste Entscheidung in dem Völkermord-Verfahren. Südafrika hatte Ende Dezember Klage gegen Israel eingereicht. Das Gericht entschied damit noch nicht endgültig über den Hauptvorwurf des Völkermordes. So ein Verfahren kann sich über Jahre hinziehen.

Entscheidungen des UN-Gerichts sind bindend. Die Richter:innen haben aber kein Machtmittel, um diese durchzusetzen. Unklar ist, ob Israel sich an diese Anordnung halten wird. Wann das Verfahren zum Hauptvorwurf des Völkermordes beginnen wird, ist nicht bekannt.

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