Patientenbeauftragter will durchgreifen
Verbot für bestimmte Selbstzahler-Angebote in Arztpraxen gefordert
- Veröffentlicht: 04.04.2024
- 14:31 Uhr
- Stefan Kendzia
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung will einige zusätzliche Leistungen in Arztpraxen verbieten lassen, die selbst bezahlt werden müssen.
Es gibt einige Leistungen in Arztpraxen, die selbst bezahlt werden müssen. Nicht alle davon seien sinnvoll, manche sogar schädlich, wie der Patientenbeauftragten der Bundesregierung warnt. Deshalb will er nun einige der sogenannten "Individuellen Gesundheitsleistungen" untersagen.
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Einige Zusatzleistungen seien schädlich
Immer wieder erleben es Patient:inen, dass der behandelnde Arzt oder die Ärztin eine Zusatzleistung anbietet, die allerdings selbst bezahlt werden muss. Diese Leistungen heißen "Individuelle Gesundheitsleistungen" oder kurz Igel. Dabei handelt es sich zum Beispiel um zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, "für die keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen oder die noch nicht einer Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen wurden", wie das Bundesgesundheitsministerium ausführt.
Ob solche Leistungen nun gewünscht werden oder nicht: Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwarzte, will nun einige dieser Igel-Angebote gänzlich verbieten lassen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. "Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von Igel", so Schwartze.
Besonders die am meisten verkaufte Leistung, die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter, ist Schwarzte dabei ein Dorn im Auge. Denn sie schade den Patient:innen durch häufig falsch-positive Befunde, die dann weitere Untersuchungen oder gar Eingriffe nach sich zögen: "Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt."
Mehr Schutz und Anerkennung für Erkrankte
In das Thema "Behandlungsfehler" soll ebenfalls Bewegung kommen. Den Patient:innen soll es in Zukunft leichter möglich sein, als Opfer von fehlerhaften Behandlungen anerkannt zu werden: "Die Betroffenen scheitern meist daran zu beweisen, dass der Schaden allein durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde", erläuterte Schwarzte. "Deshalb setze ich mich dafür ein, dass künftig die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht." Dies ist in der Schweiz und in Österreich bereits Praxis.
Ein weiteres Anliegen Schwarztes sind Long-Covid-Patient:innen: "Die Zahl der Betroffenen ist inzwischen sehr, sehr hoch", sagte er. "Weil das Wissen auch in der Ärzteschaft fehlt, werden sie schnell in die Ecke einer psychischen Erkrankung gestellt, wo sie definitiv nicht hingehören", sagte er weiter. Auch in der Kranken- und Rentenversicherung fänden sie teils keine Anerkennung und würden wie Simulant:innen behandelt. "Wir hören von vielen Schicksalen, bei denen wirtschaftliche Existenzen ganzer Familien wegbrechen." Ärzteschaft und die Sozialversicherungen sollten derart Betroffene endlich ernst nehmen.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Bundesministerium für Gesundheit: "Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?"