Anzeige
Werbung in Amazons Streamingdienst

Amazon Prime Video: Verbraucher können sich Sammelklage anschließen

  • Aktualisiert: 27.05.2024
  • 12:32 Uhr
  • Stefan Kendzia
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will jetzt rechtlich gegen den Streamingdienst Amazon Prime Video vorgehen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will jetzt rechtlich gegen den Streamingdienst Amazon Prime Video vorgehen.© Silas Stein/dpa

Verbraucher:innen können sich ab jetzt einer Sammelklage gegen Amazon in Deutschland wegen des Streamingdienstes Prime Video anschließen. 

Anzeige

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mitteilt, ist für Amazon-Prime-Video-Kund:innen das Klageregister geöffnet, um in einer Verbandsklage gegen Amazon Digital Germany vorzugehen. Der Streaming-Anbieter hatte seine Kundschaft vor die Alternative gestellt, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiter werbefrei zu streamen.

Im Video: Netflix erhöht Preise in Deutschland

Netflix erhöht Preise in Deutschland

Rechtswidrige Einführung von Werbung

Verbraucher:innen können sich ab jetzt einer Sammelklage gegen Amazon in Deutschland wegen des Streamingdienstes Prime Video anschließen. Das Klageregister für betroffene Kundinnen und Kunden sei nun geöffnet. Hintergrund ist die nach Ansicht von Verbraucherschützer:innen rechtswidrige Einführung von Werbung. Der Klage könnten sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben, erläuterte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, laut einer Mitteilung.

Kund:innen von Amazon Prime Video sollten unvermittelt mehr zahlen, um weiterhin werbefrei Streams ansehen zu können. "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich. Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher." Den Verbraucherschützer:innen zufolge handelt es sich dabei um eine wesentliche Vertragsänderung. "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", wie der "Spiegel" auch Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale, zitiert.

Anzeige
Anzeige
:newstime

Versteckte Preiserhöhung

Nicht nur, dass laufende Änderungen im Vertrag wie in diesem Fall von der Verbraucherzentrale Sachsen als rechtswidrig angesehen werden - sie sind für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusätzlich eine "versteckte Preiserhöhung". Dazu hatte der Verband das Unternehmen bereits abgemahnt und danach Klage auf Unterlassung eingereicht, nachdem Amazon hierauf nicht eingelenkt hatte.

Die Anmeldung ins Klageregister ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Sachsen Unterstützung an. Amazon hatte die Vorwürfe bereits Anfang des Jahres zurückgewiesen und erklärt, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
Mehr News und Videos
Hersteller „Feinschmeckerschmiede“ ruft mehrere Frischkäsesorten zurück
News

Fremdkörper im Frischkäse: Rückruf unter anderem bei Rewe und Edeka

  • 22.11.2024
  • 12:32 Uhr