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Bundestagswahl 2025

Vom Vorschlag zur Ernennung: So läuft die Kanzlerwahl in Deutschland ab

  • Veröffentlicht: 09.01.2025
  • 13:19 Uhr
  • Benedikt Rammer
Kanzlerin a.D. Angela Merkel und ihr Nachfolger Olaf Scholz.
Kanzlerin a.D. Angela Merkel und ihr Nachfolger Olaf Scholz.© picture alliance/dpa

Am 23. Februar wird eine neue Bundesregierung gewählt. Daran anschließend kommt es zur Kanzler:in-Wahl. Wie läuft diese Abstimmung ab?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt durch den Bundestag nach Vorschlag des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin.

  • Erforderlich ist zunächst die absolute Mehrheit; bei Misserfolg sind weitere Wahlgänge vorgesehen.

  • Bei relativer Mehrheit im dritten Wahlgang kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Kanzler oder die Kanzlerin ernennen oder den Bundestag auflösen.

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In der Regel entscheiden die Bürger:innen Deutschlands alle vier Jahre über die Zusammensetzung des Bundestages. Anschließend wählen die Abgeordnet:innen den neuen Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin in einem klar geregelten Verfahren, das die politische Stabilität und demokratische Legitimation sichern soll:

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Bis zu drei Wahlgänge: Das Verfahren der Kanzlerwahl

Gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes folgt die Wahl des Regierungschefs bzw. der Regierungschefin einem festen Ablauf. Zunächst schlägt der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin nach Gesprächen mit den Fraktionen eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. Dieser Vorschlag wird im Bundestag ohne vorherige Debatte zur Abstimmung gestellt. Für eine erfolgreiche Wahl ist die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der Bundestagsmitglieder:innen, erforderlich.

Erster Wahlgang: Abstimmung über den Vorschlag

Im ersten Wahlgang stimmen die Abgeordnet:innen über den Vorschlag des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ab. Um gewählt zu werden, benötigt der Kandidat oder die Kandidatin die absolute Mehrheit der Stimmen. Das bedeutet bei der Bundestagsgröße von 630 Abgeordnet:innen, benötigt ein Kandidat oder eine Kandidatin mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu werden. Erhält der Vorschlag nicht die notwendige Mehrheit, bleibt er erfolglos und es folgt eine weitere Phase.

Zweiter Wahlgang: Weitere Chancen auf absolute Mehrheit

In der zweiten Phase hat der Bundestag vierzehn Tage Zeit, um einen Kanzler oder eine Kanzlerin zu wählen. Auch hier sind mehrere Wahlgänge möglich, jedoch bleibt die absolute Mehrheit erforderlich. Diese Zeitspanne ermöglicht es den Parteien, Verhandlungen zu führen und Kompromisse zu finden, um eine stabile Regierung zu bilden.

Dritter Wahlgang: Entscheidung durch relative Mehrheit

Sollte auch nach vierzehn Tagen kein Kanzler gewählt worden sein, findet ein dritter Wahlgang statt. In dieser Phase reicht eine relative Mehrheit aus, was bedeutet, dass die Person mit den meisten Stimmen gewählt ist, unabhängig davon, ob sie die absolute Mehrheit erreicht. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin hat dann zwei Optionen: Die gewählte Person innerhalb von sieben Tagen zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.

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Beginn und Ende der Amtszeit

Die Amtszeit des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Sie endet in der Regel mit dem ersten Zusammentritt des neuen Bundestages nach einer Wahlperiode.

  • Verwendete Quellen:
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